Fitnessstudiovertrag 36 Monate unzulässig?
Hallo Zusammen,
habe am 15.08.2017 einen Vertrag in einem Fitnessstudio abgeschlossen. Dachte das dieser normal 24. Monate geht. Als ich heute anrief um nachzufragen bis wann genau ich noch im Vertrag gebunden sei, sagte mir die Dame am Telefon bis zum 15.08.2020. Drei Jahre gebunden an einem Vertrag? - Ein befreundeter Bodybuilder, der dies professionell betreibt, meinte daraufhin, dass dies unzulässig für den Vertragsnehmer sei, egal ob es in den AGB's abgewickelt ist oder nicht, da es für den Verbraucher länger als 24 Monate nicht überschaubar sei.
Nun frage ich mich, wie die Rechtssprechung aussieht und ob jemand evtl. sogar schon mal den gleichen Fall hatte.
(Ich bitte euch höflichst, unsinnige Kommentare für Euch zu behalten, da diese wirklich nichts bezwecken, danke)
6 Antworten
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/
Kündigung bei Vertragslaufzeit über mehr als zwei Jahre
Inzwischen hat der BGH mit Urteil vom 08.02.2012 (Az. XII ZR 42/10) festgestellt, dass ein Fitnessstudiovertrag einem Mietvertrag ähnelt. Das bedeutet in rechtlicher Hinsicht, dass Vertragsschlüsse mit mehr als 24 Monaten möglich sind. Die frühere Annahme, dass Verträge mit einer längeren Laufzeit unwirksam sein könnten, gilt damit nicht mehr. Es gilt die im deutschen Recht herrschende Vertragsfreiheit, nach der Verträge frei gestaltet werden können, wenn beide Vertragsparteien damit einverstanden sind, und kein Widerspruch zu rechtlichen Regelungen gegeben ist.
danach durchaus zulässig: https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Rechtslage_Ihre_Rechte_im_Sportstudio.d295.html
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/
da war ein falscher Link drinn - früher war das mal bei 24 Monaten begrenzt.
Einen Vertrag egal für was kann man normalerweise IMMER kündigen. Haben die dazu etwas gesagt?
Sonst würde ich denen einfach eine Kündigung schriftlich zuschicken oder abgeben.
klar, man hat die entsprechenden Kündigungsfristen zu beachten. Wird man nicht tätig verlängern sich die Verträge entsprechend
Oh, stimmt hast recht. Das gilt jetzt als persönliche Entscheidung
Ist aber schon etwas veraltet. Der Umzug ist kein Grund mehr für eine außerordentliche Kündigung. So hat der BGH ich glaube 2016 entschieden.