Fitnessstudiovertrag 36 Monate unzulässig?

6 Antworten

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/

Kündigung bei Vertragslaufzeit über mehr als zwei Jahre

Inzwischen hat der BGH mit Urteil vom 08.02.2012 (Az. XII ZR 42/10) festgestellt, dass ein Fitnessstudiovertrag einem Mietvertrag ähnelt. Das bedeutet in rechtlicher Hinsicht, dass Vertragsschlüsse mit mehr als 24 Monaten möglich sind. Die frühere Annahme, dass Verträge mit einer längeren Laufzeit unwirksam sein könnten, gilt damit nicht mehr. Es gilt die im deutschen Recht herrschende Vertragsfreiheit, nach der Verträge frei gestaltet werden können, wenn beide Vertragsparteien damit einverstanden sind, und kein Widerspruch zu rechtlichen Regelungen gegeben ist.

Einen Vertrag egal für was kann man normalerweise IMMER kündigen. Haben die dazu etwas gesagt?

Sonst würde ich denen einfach eine Kündigung schriftlich zuschicken oder abgeben.

peterobm  17.05.2018, 11:48

klar, man hat die entsprechenden Kündigungsfristen zu beachten. Wird man nicht tätig verlängern sich die Verträge entsprechend