Fitnessstudio, Transponder, Vertragsrecht
Hallo an alle :-) Ich habe mich am 01.07.2009 in einem regionalen Fitnessstudio angemeldet und habe nun am 05.01.2011 gekündigt. Die Vertragslaufzeit betrug laut Vertrag 24 Monate, Kündigungsfrist ist 12 Wochen zum Ende der im Vertrag genannten Erst-/Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigungsbestätigung habe ich am 02.02.2011 bekommen, leider wird mir die Kündigung erst zum 31.08.2011 bestätigt. Ich bin aber der Meinung, dass hier eine Kündigung zum 31.06.2011 Rechtens ist. Des Weiteren hat man von mir 19,99€ für einen Transponder (eine Art Schlüßelanhänger-Chip) von mir verlangt. Durch Recherchen im Internet habe ich erfahren, dass das einführen von solchen Ausweise etc. im Interesse des Fitnessstudio liegt und man deshalb von mir kein Geld dafür verlangen darf. Ist das Richtig?
Darf ich zum 31.06.2011 Kündigen und muss mir mein Fitnessstudio die 19,99€ zurück zahlen?
Vielen Dank!
Enzo
2 Antworten
Wenn die von Ihnen angegebenen Daten Stimmen so kann es nicht sein, dass erst am 31.08.2011 der Vertrag ausgelaufen sein soll. Hier ist der 30.06.2011 (es gibt nur 30 Tage im Juni)Stichtag. Die Gebühr für dieses Plastikteil darf nur dann erhoben werden wenn es so in den AGBs des Vertragspartners geregelt wurde. Kosten und Gebühren die im nachhineien einfach so und ohne Anerkenntnis erhoben werden sind nicht statthaft und daher in vollem Umfang abzulehen.
gibt es da irgendwelche Paragraphen, auf die man sich evlt. berufen könnte?
Hattest du irgendwelche Pausenzeiten drin, also Zeiten, wo der Vertrag stillgelegt war?
nein, der Vertrag lief durchgehend