Vertrag mit 17 Abgeschlossen, mittlerweile 20 Jahre alt = Vertrag gültig?
Guten Tag,
vor 3 Jahren habe ich im Alter von 17 Jahren bei einem Fitnessstudio einen Vertrag abgeschlossen, der eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten hatte.
Mittlerweile hat sich der Vertrag um ein Jahr verlängert (automatisches Prozedere).
Jetzt zu meiner Frage:
Ist das ganze rechtlich in Ordnung? Zu Vertragsbeginn war er ja schwebend Unwirksam. Wird er automatisch gültig, wenn der Vertragsnehmer volljährig wird?
Wenn nicht, ändert eine automatische Vertragsverlängerung nach erreichen der Volljährigkeit etwas am Sachverhalt?
Viel Text, für eine Antwort bin ich umso dankbarer :)
4 Antworten
Ohne Unterschrift eines Erziehungsberechtigten können Minderjährige keine rechtsgültigen Laufzeitverträge eingehen. Der Vertrag wätre schwebend unwirksam. Der Anbieter hat keinen Zahlungsanspruch bis zur Volljährigkeit.
Danach hast du aber durch weitere Nutzung dein sog. konkludentes Einverständnis gegeben.
Hi, wenn vor der Volljährigkeit noch schwebend unwirksame Verträge bestanden dann werden die ab dem Zeitpunkt gültig wo man 18 wird ^^ Also auch automatisch
Okay danke :)
Wenn du die Leistung nach Erreichen der Volljaehrigkeit weiterhin in Anspruch genommen hast, hast du den Vertrag damit nachtraeglich durch sog. konkludentes (schluessiges) Handeln genehmigt.
So lange du nicht volljährig warst, war der Vertrag schwebend ungültig. Da du ihn aber mit Erreichen der Volljährigkeit nicht gekündigt hast, ist er durch dein (Nicht-) Handeln gültig geworden Normalerweise dürfte sich der Vertrag aber jeweils nur um EIN Jahr automatisch verlängern.