Beitrag Fitnessstudio nachfordern?
Hallo,
ich habe heute im Fitnessstudio von einer dort arbeitenden Bekannten erfahren, dass ich gar keinen gültigen Vertrag habe und mir nie Geld abgebucht wurde.
Das ist mir ehrlich gesagt nie aufgefallen und ich war richtig verwundert darüber, da meine Zutrittskarte zB aktiviert ist.
Können die nicht abgebuchten Beträge vom Fitnesstudio nachträglich gefordert werden? Es gab damals scheinbar ein Problem bei der Anmeldung. (bin aus Österreich)
3 Antworten
"...gar keinen gültigen Vertrag habe." - Ohne Vertrag besteht kein Anspruch auf Geld seitens des Fitnessstudios. Wenn du trotzdem dort warst, dann war das auf Zusehen und Gewährung hin und du hast den Vertrag, also die Willenserklärung damit einseitig bestätigt und dem Studio steht Geld zu.
Danke für den Stern!
Für AT müsstest Du schauen, in DE gibt es für solche Forderungen eine Verjährungsfrist von 3 Jahren -- so weit zurück könnten die nachberechnet werden.
Ja natürlich. Du hast Leistung bekommen. Dafür musst du zahlen.