Beitrag Fitnessstudio nachfordern?

3 Antworten

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"...gar keinen gültigen Vertrag habe." - Ohne Vertrag besteht kein Anspruch auf Geld seitens des Fitnessstudios. Wenn du trotzdem dort warst, dann war das auf Zusehen und Gewährung hin und du hast den Vertrag, also die Willenserklärung damit einseitig bestätigt und dem Studio steht Geld zu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
tenno5034  24.10.2020, 08:00

Danke für den Stern!

Für AT müsstest Du schauen, in DE gibt es für solche Forderungen eine Verjährungsfrist von 3 Jahren -- so weit zurück könnten die nachberechnet werden.

Ja natürlich. Du hast Leistung bekommen. Dafür musst du zahlen.