Fitnesscenter hat Namen geändert. Hab ich sonderkündigungsrecht?
Hallo
und zwar habe ich einen laufenden Vertrag bei einem Fitnesscenter. Dieses hat jetzt den Namen geändert . Der Vertrag allerdings besteht ja mit dem „alten“ Fitnesscenter . Hab ich eine Möglichkeit das Sonderkündigungsrecht zu beanspruchen ?
Leider komme ich Arbeitsbedingt nicht mehr dazu ins Fitnessstudio zu gehen.
Hätte ich nicht auf meinen Kontoauszug geschaut, wäre mir diese Namensänderung nie aufgefallen da seitens des Studios kein Brief oder Information dazu kam.
4 Antworten
Die Leistung des Studios bleibt ja die gleiche. Da kannst du nicht auf ein Sonderkündigungsrecht gehen,
Natürlich nicht.
Inwiefern sollte das Studio aufgrund der Namensänderung plötzlich nicht mehr die vertraglich geschuldete Leistung erbringen?
Nein, eine neue Kündigung ist da nicht nötig. Im Zweifel hast Du eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Da gibt es ja auch kein Sonderkündigungsrecht, wenn das Studio den Namen ändert.
Andersrum gefragt: Hat das Fitnessstudio ein Donderkübdigungsrecht bei dir, wenn du deinen Namen änderst?
Muss da von meiner Seite her eine neue Kündigung geschrieben werden ? Eine Kündigung ging bereits letztes Jahr raus aber an den alten Namen .