Arbeitsvertrag NEU wegen Namensänderung?
Muss ein Arbeitsvertrag bei einer Namensänderung erneuert bzw. abgeändert werden? Kann es handschriftlich im Vertrag geändert werden oder muss er NEU erstellt werden?
3 Antworten
Hallo Morimaus123!
Muss ein Arbeitsvertrag bei einer Namensänderung erneuert bzw. abgeändert werden?<
Nein. Sie könnten ja auch fünf mal im Jahr umziehen und eine neue Anschrift haben. Das ist der Wirksamkeit eines Vertrages nicht abträglich, sofern die Änderung offensichtlich nachvollziehbar ist. Z. B. durch eine Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Meldenachweis oder Ähnliches.
Brenzlig wird es, wenn Zweifel in der Person des Vertragspartners bestehen könnten, wie z. B. beim Geburtsdatum. Dann ist der Fehler, insbesondere bei häufigen Namen, wie Fritz Müller nicht mehr unbedingt offensichtlich. Solche Vertragsverhältnisse könnten angefochten werden, aber Namensänderungen im Laufe eines bestehenden Vertragsverhältnisses, die dokumentiert werden, sind unschädlich.
Gruß Navvie
Einen neuen Arbeitsvertrag muss man glaub ich nicht abschließen. Es reicht, wenn du es deinem Chef mitteilst und dann will er evtl. das Dokument mit der Namensänderung (Kopie).
Nö warum ?? Du teilst deinem Arbeitgeber die Namensänderung einfach mit. Gib ihm am besten eine Kopie der Namensänderungsurkunde...