Firmenwagen zerkratzt? Muss ich die Kosten nun selbst tragen?

5 Antworten

Da du vermutlich nicht der Verursacher des Schadens bist, haftest du logischerweise auch nicht dafür und musst den Schaden dann auch nicht selber begleichen. 

Soviel zur gesetzlichen Regelung. Wenn ihr natürlich irgendeine Klausel in den Vertrag über die Fahrzeugnutzung eingebaut habt, in der steht, dass du für alle Schäden aufkommst, ist das etwas anderes. 

Das Auto hehört der Firma also, ist das Auto auch firmenmäßig versichert. 

Wenn der wagen dir mit  1 % pro Monat als "geldwerten Vorteil" zur Verfügung gestellt wird, musst du nur Schäden begleichen, die du selbst zu verantworten hast.

Dass deine Firma die Vollkasko gekündigt hat, gehört zu DEREN unternehmerischen Risiko. Sie hätten dir ja die Gelegenheit geben können den Versicherungsschutz selbst aufrecht zu erhalten.

Wenn du ein Schreiben hast das dir der Wagen mit VK übergeben wurde, dann aber keine Meldung bezüglich Verringerung auf TK kam -> sehe ich ein Versäumnis vom Arbeitgeber.

Aber: Ich bin kein Anwalt.

sumi79  12.04.2017, 08:12

Die Schäden am Firmenfahrzeug, die man nicht selbst verursacht hat gehen einen nichts an. Wie und ob die Firma eine VK oder TK abschließt liegt im Ermessen der Firma. 

Mynameishope 
Beitragsersteller
 12.04.2017, 08:47

So sehe ich das auch. Mein Arbeitgeber sieht das aber anders

sumi79  12.04.2017, 09:29
@Mynameishope

Solange also keine Fahrlässigkeit vorliegt müssen Sie für den Schaden nicht aufkommen.

Wenn du den Schaden nicht verursacht hast und der Wagen nicht dir gehört, so musst du nichts zahlen.