Firmenwagen zerkratzt? Muss ich die Kosten nun selbst tragen?
Die Firma für die ich 10 Jahre arbeite hat mir vor ca. 6 Jahren einen Wagen zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Alle kosten wie Reifenwechsel, Service, Versicherung und steuer werden von der Firma übernommen. Lediglich tanken muss ich selbst. Nun wurde das Auto während meiner privaten Nutzung massiv Beschädigt. (Zerkratzt rund herum)
Anzeige gegen unbekannt habe ich bei der Polizei bereits angegeben. Nun erfahre ich dass der Wagen seit kurzer Zeit nur noch Teilkasko versichert ist. Worüber ich nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Den Schaden soll nun ich selbst bezahlen. Ist das rechtens? Muss mich der Chef nicht darüber informieren dass der Wagen nur noch Teilkasko versichert ist und ich bei eventuellen Schäden selbst hafte? Und wäre es nicht etwas anderes wenn ich zum Beispiel selbst das Auto beschädigt hätte? Dann würde ich es ja noch verstehen. Aber für Vandalismus kann ich ja genauso wenig etwas wie der chef?!
5 Antworten
Da du vermutlich nicht der Verursacher des Schadens bist, haftest du logischerweise auch nicht dafür und musst den Schaden dann auch nicht selber begleichen.
Soviel zur gesetzlichen Regelung. Wenn ihr natürlich irgendeine Klausel in den Vertrag über die Fahrzeugnutzung eingebaut habt, in der steht, dass du für alle Schäden aufkommst, ist das etwas anderes.
Das Auto hehört der Firma also, ist das Auto auch firmenmäßig versichert.
Wenn der wagen dir mit 1 % pro Monat als "geldwerten Vorteil" zur Verfügung gestellt wird, musst du nur Schäden begleichen, die du selbst zu verantworten hast.
Dass deine Firma die Vollkasko gekündigt hat, gehört zu DEREN unternehmerischen Risiko. Sie hätten dir ja die Gelegenheit geben können den Versicherungsschutz selbst aufrecht zu erhalten.
Wenn du ein Schreiben hast das dir der Wagen mit VK übergeben wurde, dann aber keine Meldung bezüglich Verringerung auf TK kam -> sehe ich ein Versäumnis vom Arbeitgeber.
Aber: Ich bin kein Anwalt.
Die Schäden am Firmenfahrzeug, die man nicht selbst verursacht hat gehen einen nichts an. Wie und ob die Firma eine VK oder TK abschließt liegt im Ermessen der Firma.
Hier ein interessanter Artikel dazu:
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-12/arbeitsrecht-dienstfahrzeug
Solange also keine Fahrlässigkeit vorliegt müssen Sie für den Schaden nicht aufkommen.
Haben Sie so eine Vereinbarung unterschrieben? Wenn ja, so kann es den Sachverlauf bedeutend ändern.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Vereinbarung-Firmenwagen--f21515.html
Wenn du den Schaden nicht verursacht hast und der Wagen nicht dir gehört, so musst du nichts zahlen.
So sehe ich das auch. Mein Arbeitgeber sieht das aber anders