Was zahlt die Kaskoversicherung bei Vandalismus (Auto zerkratzt)?
Der Wagen meiner Schwester wurde gestern Nacht komplett zerkratzt. Da der Schaden an dem Wagen sehr schlimm aussah, teilte sie das ihrer Vollkaskoversicherung mit. Wahrscheinlich muss er komplett neulackiert werden! Zu der eigentlichen Frage.. aufgrund dass er komplett neulackiert werden muss, verliert er an Wert, zahlt die Versicherung in diesem Fall auch eine Wertminderung?
3 Antworten
Kaum, aber weshalb erkundigt Ihr Euch nicht bei Eurer Versicherung?
Dann frag deinen Versicherungsfachmann der Dich betreut, ob Deine Schwester erst rechts und links in die Leitplanken fahren muss damit es ein vollkasko Schaden wird. Oder hast Du eine online Versicherung? Dann hast Du ja genügend Beiträge gespart um die Reparatur selbst zahlen zu können.
Deren Aussage; Angeblich bei Vandalismus nicht.
Im Internet fand ich allerdings ganz andere Informationen darüber.
Ist auch etwas vom Fahrzeug gestohlen worden? Falls nicht zahlt die Vollkasko abzgl. Selbstbeteiligung und rückstufung der SF klasse für die Vollkasko. Eine Wertminderung kann ich anhand der Beschreibung bei Lackierung in einer fachwerkstatt nicht feststellen. Bei Werkstattbindung besteht auch Anspruch auf eine fachgerechte Lackierung (nach der zweiten missglückten Lackierung unbedingt schriftlich unter Terminierung einen letzten Versuch einfordern, dann kann beim vierten Mal ein Fachbetrieb bestimmt werden) Zudem wird je nach Vertrag der Nutzungsausfall bzw, ein Ersatzfahrzeug erstattet.
Eine Wertminderung kann ich anhand der Beschreibung bei Lackierung in einer fachwerkstatt nicht feststellen.
Sofern das Auto neuer ist und vorher unbeschädigt, sehe ich sehr wohl eine merkantile Wertminderung. Diese ist im Kaskobereich jedoch im Regelfall nicht in der Versicherungsleistung enthalten.
OK, dann Vollkasko unter Abzug der SB und rückstufung der Vollkasko SF Klasse
Glaube ich nicht. Deine Schwester sollte Anzeige erstatten. Wenn (was ich nicht glaube) der/die Täter geschnappt werden sollte/n, kann sie eine Zivilklage machen.
Lol ... dann braucht man ja auch keine Vollkasko ... lol
Da die Vers. Geizig sind, würde ich Empfehlen selber einen aufzusuchen. Die Kosten muss die Vers. dann später auch Übernehmen.
Für den Kasko-Bereich ist diese Aussage leider falsch.
Versicherungen sind nicht geizig, sie halten sich nur an die Vertragsbedingungen.
Ich habe bislang jedenfall immer meine Schäden in entsprechender Höhe entschädigt bekommen.
Gleiches gilt für meine Kunden.
Im großen und ganzen kann ich sagen, dass die Entschädigungen ehr gerecht als zu niederig ausfallen.
ok. Fotos noch machen, geht auch mit Handy. Warten was die Vers. sagt. Normal muss sie zu einem Gutachter mit dem Wagen. Der dürfte dann auch die Wertminderung in Höhe von €XY Feststellen.
Hat sie
Nein kein Diebstahl, reiner böswilliger Vandalismus