Firmenname auf Rechnung Pflicht um abzusetzen?

2 Antworten

Da es nicht um Vorsteuerabzug geht, reicht der Name des Inhabers, bei Einzelunternehmern ist das gewöhnlich der Vor- und Nachname des Unternehmers. Eine zusätzliche Firmenbezeichnung ist nicht notwendig, da in diesem Fall nur die Betriebsausgabe durch die Rechnung nachgewiesen werden muss. Beim Vorsteuerabzug selbst, sind einige Bestandteile mehr nötig, die auf unserer Seite hier genau erläutert sind:

http://www.betriebsausgabe.de/rechnungen.php

Auf einer Rechnung muß nur der Empfänger eindeutig zuzuordnen sein - bei Einzelunternehmen ist das überhaupt kein Problem, wenn die Rechnung auf den Inhaber und nicht auf die Firma lautet.