Firmenname auf Rechnung Pflicht um abzusetzen?
Hallo, ich schreibe meine Frage mal allgemein:
Wenn der Kleinunternehmer K, der auf Vorsteuerabzug verzichtet und somit nur eine EÜR macht, eine Rechnung als Ausgabe geltend machen will, muss dann zwingend auf der Rechnung bei der Anschrift kenntlich sein, dass es sich um sein Unternehmen handelt (also K Unternehmen, K, Musteradresse) oder reicht es dass sein Name vermerkt ist und die Adresse mit dem Firmensitz übereinstimmt? Wie gesagt K geht es nicht um Vorsteuerabzug.
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Da es nicht um Vorsteuerabzug geht, reicht der Name des Inhabers, bei Einzelunternehmern ist das gewöhnlich der Vor- und Nachname des Unternehmers. Eine zusätzliche Firmenbezeichnung ist nicht notwendig, da in diesem Fall nur die Betriebsausgabe durch die Rechnung nachgewiesen werden muss. Beim Vorsteuerabzug selbst, sind einige Bestandteile mehr nötig, die auf unserer Seite hier genau erläutert sind:
Auf einer Rechnung muß nur der Empfänger eindeutig zuzuordnen sein - bei Einzelunternehmen ist das überhaupt kein Problem, wenn die Rechnung auf den Inhaber und nicht auf die Firma lautet.