Firmenname als Abimotto verwenden?

4 Antworten

Wie hier bereits betont wurde, ist ein Firmenname so gut wie nie ein Sprach(kunst)werk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke.

Aber er ist meist geschützt als § 5 Geschäftliche Bezeichnung. Was man damit nicht tun darf, steht in § 15 Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch.

Zusätzlich kann ein Firmenname auch geschützt sein als Marke, siehe § 4 Entstehung des Markenschutzes. Was man dann nicht damit machen darf, steht in § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch.

Was man dennoch machen darf, wird recht anschaulich erläutert in Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?

Daraus zum Thema Verhohnepiepelung von geschützten Markennamen:

Dass "Scherz und Satire durch das Recht der Meinungs- und Kunstfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) gedeckt ist", konnte ich inzwischen schwarz auf weiß aus [HARKE II] entnehmen. Dort wird über einen Rechtsstreit berichtet, den ein Scherzartikelfabrikant gegen den Hersteller der Automarke BMW gewonnen hat (BGH NJW 1986, S. 2951). Es ging um einen Aufkleber mit BMW-Logo und dem Text "Bumms Mal Wieder".

Das muss nicht immer so ausgehen vor Gericht, aber eine lokale oder gar innerschulische Verwendung einer geschäftlichen Bezeichnung wird kaum einen Firmeninhaber hinter dem Ofen hervorlocken - zumal ja kaum die Gefahr besteht, dass - wie es in § 15 heißt -

"die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der geschäftlichen Bezeichnung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt."

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn es für den privaten Gebrauch ist und nicht vermarktet wird ist es legal.

Außerdem ist ja auch der Name verändert und nicht 1 zu 1 übernommen.

Von Experte GerdausBerlin bestätigt

Das ist kein Problem. Zum einen gibt es kein Urheberrecht auf so einen Namen, wenn, dann wäre das Markenrecht. Aber da Ihr ja weder konkurrenzmäßig was verkauft noch sonst gewerblich in Erscheinung tretet, auch wenn Ihr da Zeitungen mit dem Namen druckt, spielt das keine Rolle.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Solange du die Shirts nicht öffentlich anbietest ist alles ok.

Komewizi 
Beitragsersteller
 16.03.2021, 18:04

Ich habe leider in der Frage die Verwendung vergessen...

Die Abizeitung soll in der Schule verkauft werden, die Pullis werden nicht kommerziell vertrieben.