Werden Urheberrechte verletzt, wenn ich eine Zeichnung als Vorlage für ein Tattoo nehme?
Ich möchte mich tätowieren lassen und habe mir aus den Bildern, die ich aus dem Internet heruntergeladen habe, schon verschiedene mögliche Motive herausgesucht. Ich vermute, dass diese Zeichnungen urheberrechtlich geschützt sind. Wenn ich mir nun ein solches Bild auf meinen Körper tätowieren lasse - handelt es sich dann um eine Urheberrechtsverletzung? Wenn ja - habe ICH dann das Urheberrecht verletzt oder eher der Tätowierer? Mit welchen Strafen wird so etwas geahndet?
Ich stelle diese Frage hier, weil ich den Tätowierer nicht in Schwierigkeiten bringen will - nicht, weil ich selbst Angst vor einer Bestrafung hätte. Es werden auch nicht viele Leute das Tattoo zu Gesicht bekommen - vielleicht zweimal im Jahr die Leute am FKK-Strand am Langener Waldsee - von daher ist es recht unwahrscheinlich, dass jemandem diese Urheberrechtsverletzung auffällt.
5 Antworten
Rechtlich ist das interessant. Der Tätowierer handelt im grunde genommen ja gewerblich also ist der Rahmen der rechtmäßigen rein privaten Nutzung überschritten. Wie das ein Richter aber in diesem speziellen Fall auslegen würde weiß ich nicht.
Ist doch ganz einfach. Das Tattoo wird rausgescxhnitten und der Urheberrechtsinhaber kann es behalten.
Du solltest die Zeichner ausfindig machen und um Erlaubnis bitten, so einfach ist das. Es kann immer sien dass man erwischt wird und abgesehen davon gebietet das der gesunde Menschenverstand, nciht einfach anderen leuten was zu klauen
Ich hab einige der in Frage kommenden Motive bereits in Form einer Postkarte käuflich erworben - also klauen is nich...
Der Inhaber der Urheberrechte ist Brite - und ich habe nach meinen Englisch-Erfahrungen aus der Schulzeit (vor fast 30 Jahren) nahezu keine Englisch-Praxis mehr gehabt.
Vielleicht mache ich aber auch auf diese Art kostenlose Werbung für seine Bilder und Figuren? Wenn auch nur zwei mal im Jahr...
Für den privaten Gebrauch ist die Nutzung okay. Für kommerziellen Gebrauch, wenn der Tätowierer das Design von jemand anderem jetzt selbst anbieten würde, ist es geschützt. Da müßte er sich die Erlaubnis holen.
stimmt nicht. der private gebrauch muss auch gestattet werden, allerdings ist er das meistens
Das wird zwar nur in den wenigsten Fällen mal geahndet, is aber einfach ka*ke, wenn man sowas einfach kopiert. dein tätowierer wird dir sicher gerne was eigenes zeichnen!! :-) da kannst du natürlich jedes x.-belibige bild als anregung einfließen lassen :-)
copycats->nein danke ;-)