Disney Bilder an Freunde verkaufen?

2 Antworten

Sam123456789101 schrieb:

Hallo, meine Freundin hat mich darum gebeten ihr ein Bild von Miney Mouse zu malen.

Gemeint ist wohl entweder die deutsche Minnie Maus oder die US-amerikanische Minnie Mouse. Diese Figur kann geschützt sein als Werk der bildenden Künste im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke und/oder als Marke im Sinne von § 4 Entstehung des Markenschutzes.

Für ein Werk gilt laut UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch:

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Zulässig wäre also das Betreiben eines Copyshops gegen Geld, auch für geschützte Werke, aber nur für private Kopien. Ein Gemälde oder auch ein Tattoo wird allerdings nicht durch ein "photomechanische[s] Verfahren" erstellt, aber möglicherweise durch ein Verfahren "mit ählicher Wirkung".

Doch der Bundesgerichtshof hat entschieden, die Zulässigkeit des Herstellenlassens von Privatkopien "umfasse nur die Fälle, in denen sich die Tätigkeit des Herstellenden auf den technisch maschinellen Vorgang der Vervielfältigung beschränke." (S. 16 in dieser Quelle.)

Demnach sollte ein Gemälde keine Kopie, sondern eine Bearbeitung des Original-Werkes darstellen, und demnach sollte UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen Abs. 1 Satz 1 greifen:

"Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden."

Anders würde es aussehen, wenn das Original-Werk stark bearbeitet wurde und lediglich als Anregung für das neugeschaffene Werk diente. Dann griffe UrhG § 24 Freie Benutzung: "(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."

Zum Unterschied zwisch Bearbeitungen und einer freien Benutzung siehe http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz.

Falls ein Bild als Bildmarke geschützt ist, greift Markengesetz § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch. Man darf die geschützte Marke in der Regel also nicht im geschäftlichen Verkehr als Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzen.

Eine Ware (genauer gesagt: ein Produkt) mit der Bezeichnung "Minnie Maus als Ölbild" darf also nicht angepriesen und auch nicht in Verkehr gebracht, also auch nicht verkauft werden - und auch nicht eine Diensleistung unter der Bezeichnung "Ich male Ihnen die Figur Minnie Maus in Öl."

Der Slogan "Ich male Ihnen alles in Öl" sollte allerdings zulässig sein. Denn dabei würde die geschützte Marke "Minnie Maus" ja nicht für diese Dienstleistung benutzt werden. Da spielt es keine Rolle, wenn der Kunde selbst um eine Kopie des Markenzeichens in Öl auf Leinwand bittet.

Gruß aus Berlin, Gerd

Du selber darfst das so nicht anbieten. Wenn du einen Auftrag bekommst zu einer einmaligen Arbeit, dann sieht das schon anders aus.

Denk´daran, das du deine Einnahmen dem Finanzamt melden musst.

Sam123456789101 
Beitragsersteller
 23.08.2020, 18:11

Heißt das wenn ich einen Auftrag bekomme, egal von wem, darf ich auch Bilder von disney nachzeichnen und legal verkaufen?

chanfan  23.08.2020, 18:15
@Sam123456789101

Wenn du einen Auftrag bekommst, dann erfüllst du den Auftrag. Du kannst / solltest den Hinweis geben, das diese Arbeit nicht weiterverkauft werden darf, da es sonst Probleme gibt.

Wie du das Bild auf das Papier zum zeichnen bekommst ist soweit uninteressant. (Würde ich jetzt mal so sagen.)