Wenn gehört das Urheberrecht?

14 Antworten

du könntest den controller entsprechend verfremden... ich würde z.B. die L und die R Taste einfach weg lassen, und die kleine aussparung, die unten ist nach oben versetzen.

außerdem die farben etwas neu arrangieren und die beiden grauen verbindungen zwischen den tasten ändern z.B. in dem du einfach ein quadrat mit abgerundeten ecken draus machst.

und select und start würde ich vielleicht noch ändern... z.B. "mode" und "go" oder so...

dann kann dir nintendo gepfelgt den buckel runter rutschen.

lg, Anna

Moin,

wenn man hier soweit gehen möchte, dass es sich um eine persönliche geistige Schöpfung iSd § 2 UrhG handelt, dann würde es dennoch eine „Bearbeitung“ iSd § 3 UrhG sein. Dafür spricht, dass du dich am Design des Original Controllers bedienst und eine Schriftart verwendest, die nicht deine Schöpfung ist.

zwar entsteht an dieser Bearbeitung dein eigenes Urheberrecht, vgl. § 3 UrhG.

allerdings benötigst du für die Veröffentlichung/Verbreitung/Verwertung die Zustimmung der Urheber der originale, vgl § 23 UrhG.

andernfalls kannst du ganz schnell in große Problem kommen. Daher sinnige Entscheidung, es bleiben zu lassen.

Auf den ersten Blick sehe ich dort kaum Unterschiede zu Nintendo... Es kann also nicht wirklich von einem eigenen Werk ausgegangen werden mit hoher schöpferischer Qualität. Das dürfte Nintendo wahrscheinlich ähnlich sehen und wenn du Pech hast, dann folgt eine Millionenklage. Ich würde ich dringend raten mich an einen Fachanwalt für Patentrechte und Urheberrechte zu wenden...

Urheberrecht hat eindeutig Nintendo.

Nur weil du eine Kleinigkeit verändert hast ,ist es nicht deins.

Wenn du ein Fahrrad klaust und du eine neue Klingel anschraubst,gehört dir das Fahrrad trotzdem nicht

Mibella013  08.04.2019, 12:26

hätte jetzt eher als Beispiel ein Bild genommen wo ein anderer bisschen was dran ändert und sagt das es sein ist zb ein Fahrrad und dann malt er noch ne Klingel dran :D

Kevdado 
Beitragsersteller
 08.04.2019, 12:14

Kann man denn Diebstahl mit einer Urheberrechtsverletzung vergleichen. Ich glaube da differenziert man ein bisschen. Sonst gäbe es ja nicht das Eine und das Andere.

germanils  08.04.2019, 12:19
@Kevdado

Der Unterschied ist, dass beim einen materielles Eigentum gestohlen wird, beim anderen geistiges.

Kevdado 
Beitragsersteller
 08.04.2019, 12:22
@germanils

Wenn ich ein Bild auf eine Leinwand male und dieses dann geklaut wird und der Täter dieses Gemälde als seins verkauft.
Ist das dann für dich Diebstahl oder eine Urheberrechtsverletzung.

germanils  08.04.2019, 12:24
@Kevdado

Das ist Diebstahl und Hehlerei.

Wenn er es vervielfältigt und als sein Werk verkauft, ist es eine Urheberrechtsverletzung. Hat aber mit Deiner Frage nicht wirklich zu tun.

PeterKremsner  08.04.2019, 12:25
@Kevdado

Das ist eindeutig Diebstahl, außer er sagt, dass er das Bild gezeichnet hat und es als sein Werk verkauft.

Kevdado 
Beitragsersteller
 08.04.2019, 12:26
@germanils

Also, wenn er es nicht vervielfältigt, aber es trotzdem als seins ausgibt, dann ist es laut deiner Aussage weder Hehlerei noch eine Urheberrechtsverletzung, sondern nur Diebstahl

germanils  08.04.2019, 12:28
@Kevdado

Nö. Die reine Behauptung hat erst mal keine rechtlichen Folgen. Erst wenn es ans Veröffentlichen oder verkaufen geht, wird es rechtlich relevant.

Nayes2020  08.04.2019, 12:11

geiles beispiel xD

Vor 2,5 Jahren hättest du das noch machen können. Bis Februar 2017 hatte Nintendo gar kein Trademark auf den Controller.

Ist ihnen wohl irgendwann aufgefallen und vor zwei Jahren haben sie sich das Design schützen lasse.

https://www.reddit.com/r/nintendo/comments/5vs8ez/nintendo_europe_registers_trademark_for_the_snes/

Wenn die sich vor 2 Jahren die Mühe gemacht haben sich das sichern zu lassen, werden sie wohl nicht zögern zu klagen. Wenn sie das nicht zumindest als Option wollten, dann hätten sie es sich nicht schützen lassen müssen.

germanils  08.04.2019, 12:32

Die Registrierung war nicht zwingend nötig, man vermutet, dass sie sich zusätzlich absichern wollten bzw. selbst eine neue Version auf den Markt bringen wollen.

Panazee  08.04.2019, 12:42
@germanils

Mag sein, aber wenn sie sich die Mühe machen, dann werden sie wohl auch nicht zögern zu klagen.

So wie ich das sehe handelt es sich um die Anordnung der Tasten und die Form des Dings. Das ist beim Fragesteller 1:1 kopiert.

germanils  08.04.2019, 12:46
@Panazee

So sehe ich das auch. Genau das meinte ich, auch ohne Trademark würde Nintendo einen möglichen Rechtsstreit höchstwahrscheinlich gewinnen.