Wenn gehört das Urheberrecht?
Ich habe für eine belgische Gaming-Community ein Bild designt auf welches im entferntesten Sinne ein NSES-Controller abgebildet ist. Nur wurde beim Erstellen des Bildes Der „SUPER NINTENDO – ENTERTAINMENT SYSTEM“-Schriftzug und das Logo weggelassen und stattdessen der Namen der Community sowie die Website und das Logo der Community hineingearbeitet.
Die Schriftart, mit der dies geschrieben wurde ist "NSES".
Nun ist meine Frage, ob ich die Urheberrechte oder Nintendo.
Ich meine, ich habe das Bild selbst designt und es ist ja nur im entferntesten Sinne ein NSES-Controller.
Wäre dann das einzige Problem, dass mir die Schriftart nicht gehört?
PS: Das Bild geht von Deutschland an eine belgische Community. Ich weiß nicht, ob man da ein internationales Urheberrecht braucht oder so.
14 Antworten
du könntest den controller entsprechend verfremden... ich würde z.B. die L und die R Taste einfach weg lassen, und die kleine aussparung, die unten ist nach oben versetzen.
außerdem die farben etwas neu arrangieren und die beiden grauen verbindungen zwischen den tasten ändern z.B. in dem du einfach ein quadrat mit abgerundeten ecken draus machst.
und select und start würde ich vielleicht noch ändern... z.B. "mode" und "go" oder so...
dann kann dir nintendo gepfelgt den buckel runter rutschen.
lg, Anna
Moin,
wenn man hier soweit gehen möchte, dass es sich um eine persönliche geistige Schöpfung iSd § 2 UrhG handelt, dann würde es dennoch eine „Bearbeitung“ iSd § 3 UrhG sein. Dafür spricht, dass du dich am Design des Original Controllers bedienst und eine Schriftart verwendest, die nicht deine Schöpfung ist.
zwar entsteht an dieser Bearbeitung dein eigenes Urheberrecht, vgl. § 3 UrhG.
allerdings benötigst du für die Veröffentlichung/Verbreitung/Verwertung die Zustimmung der Urheber der originale, vgl § 23 UrhG.
andernfalls kannst du ganz schnell in große Problem kommen. Daher sinnige Entscheidung, es bleiben zu lassen.
Auf den ersten Blick sehe ich dort kaum Unterschiede zu Nintendo... Es kann also nicht wirklich von einem eigenen Werk ausgegangen werden mit hoher schöpferischer Qualität. Das dürfte Nintendo wahrscheinlich ähnlich sehen und wenn du Pech hast, dann folgt eine Millionenklage. Ich würde ich dringend raten mich an einen Fachanwalt für Patentrechte und Urheberrechte zu wenden...
Urheberrecht hat eindeutig Nintendo.
Nur weil du eine Kleinigkeit verändert hast ,ist es nicht deins.
Wenn du ein Fahrrad klaust und du eine neue Klingel anschraubst,gehört dir das Fahrrad trotzdem nicht
hätte jetzt eher als Beispiel ein Bild genommen wo ein anderer bisschen was dran ändert und sagt das es sein ist zb ein Fahrrad und dann malt er noch ne Klingel dran :D
Der Unterschied ist, dass beim einen materielles Eigentum gestohlen wird, beim anderen geistiges.
Wenn ich ein Bild auf eine Leinwand male und dieses dann geklaut wird und der Täter dieses Gemälde als seins verkauft.
Ist das dann für dich Diebstahl oder eine Urheberrechtsverletzung.
Beides
Das ist Diebstahl und Hehlerei.
Wenn er es vervielfältigt und als sein Werk verkauft, ist es eine Urheberrechtsverletzung. Hat aber mit Deiner Frage nicht wirklich zu tun.
Das ist eindeutig Diebstahl, außer er sagt, dass er das Bild gezeichnet hat und es als sein Werk verkauft.
Also, wenn er es nicht vervielfältigt, aber es trotzdem als seins ausgibt, dann ist es laut deiner Aussage weder Hehlerei noch eine Urheberrechtsverletzung, sondern nur Diebstahl
Nö. Die reine Behauptung hat erst mal keine rechtlichen Folgen. Erst wenn es ans Veröffentlichen oder verkaufen geht, wird es rechtlich relevant.
geiles beispiel xD
Vor 2,5 Jahren hättest du das noch machen können. Bis Februar 2017 hatte Nintendo gar kein Trademark auf den Controller.
Ist ihnen wohl irgendwann aufgefallen und vor zwei Jahren haben sie sich das Design schützen lasse.
https://www.reddit.com/r/nintendo/comments/5vs8ez/nintendo_europe_registers_trademark_for_the_snes/
Wenn die sich vor 2 Jahren die Mühe gemacht haben sich das sichern zu lassen, werden sie wohl nicht zögern zu klagen. Wenn sie das nicht zumindest als Option wollten, dann hätten sie es sich nicht schützen lassen müssen.
Die Registrierung war nicht zwingend nötig, man vermutet, dass sie sich zusätzlich absichern wollten bzw. selbst eine neue Version auf den Markt bringen wollen.
Mag sein, aber wenn sie sich die Mühe machen, dann werden sie wohl auch nicht zögern zu klagen.
So wie ich das sehe handelt es sich um die Anordnung der Tasten und die Form des Dings. Das ist beim Fragesteller 1:1 kopiert.
So sehe ich das auch. Genau das meinte ich, auch ohne Trademark würde Nintendo einen möglichen Rechtsstreit höchstwahrscheinlich gewinnen.
Kann man denn Diebstahl mit einer Urheberrechtsverletzung vergleichen. Ich glaube da differenziert man ein bisschen. Sonst gäbe es ja nicht das Eine und das Andere.