Einen existierenden Firmennamen in fiktionalem Werk verwenden
Hallo, ich möchte einen Comic zeichnen, in dem es um eine Firma geht, die zufällig denselben Namen wie eine real existierende (und unbekannte) Kleidungsfirma hat. Der Name ist eine Schutzmarke (Trademark). Ich habe gelesen, dass man sich in fiktionalen Werken in der Regel schon auf Firmen beziehen darf, aber darf man auch einfach einen geschützten Namen für eine völlig unabhängige Eigenkreation nehmen?
LG Revedero
5 Antworten
Natürlich darfst du schreiben: "Unser Held Max Musterman ging nach diesem schrecklichen Unfall zunächst in das nächstgelegene Starbucks-Café, um sich seine Cerutti-Schuhe zu säubern." Und die geschützten Marken darfst du dabei auch ausschreiben.
Malen, zeichnen und fotografieren darfst du die Wort- oder Bild-Marke in der Regel auch:
"Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..." (Zitiert nach Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen? schmunzelkunst.de/saq.htm#marken.
Jetzt ist ein fiktives Werk (= Roman, Comic-Story) zwar keine Reportage wie "Joh-ny De-pp wurde bei Starbucks gesichtet in seinen teuren Ce-utti-Schuhen" (was man jederzeit berichten und fotografieren und verbreiten darf). Aber dennoch darf man seine fiktiven Figuren aus Markentöpfen essen lassen, in Marken wie "Luf-hansa" fliegen lassen usw.
Selbst wenn der Autor (oder der fiktive Held) dabei sagt "Schei... Luf-hansa, hat mal wieder Verspätung!", ist dies erlaubt. Kritisch wird es nur bei Schmäh-Kritiken (wie "Luf-hansa ist der Ab..haum der Fliegerei!") und bei falschen Tatsachen-Behauptungen sowie bei Beleidigungen und Verleumdungen: Auch Firmen haben Persönlichkeitsrechte!
Man dürfte sogar einen Titel verwenden wie "Max Mustermann in der wundersamen Welt der Sta-bucks" - falls damit nicht gegen § 14 Markengesetz verstoßen wird: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/index.html
Also man darf halt nicht sein eigenes Produkt (hier: ein Buch-Cover) mit einer fremden Marke schmücken, wenn man damit
"... die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt."
Gruß aus Berlin, Gerd
Alles, was ich bislang schrieb, bezog sich auf geschützte Marken nach Markengesetz §§ 4 und 14. Zu geschützten Firmennamen (="Geschäftsbezeichnungen") lese man Markengesetz §§ 5 und 15.
Nennen darf man alles! Man darf auch seine Meinung dazu abgeben - siehe Artikel 5 Grundgesetz,
Kritisch wird es erst, wenn man eine Straftat begeht (Beleidigung, Verleumdung usw.) oder ein schutzwürdiges Interesse des Inhabers der Markenrechte oder des Firmennamens mehr als nötig beeinträchtigt.
Gruß aus Berlin, Gerd
NEIN!!
Die Marke / Firmenname ist geschützt und darf ohne Erlaubnis des Rechteinhabers nicht verwendet werden, auch nicht fiktiv!!
Schade, aber danke
wenn du den comic veröffentlichen wilslt, wirst du die firma fragen müssen, ob sie mit der verwendung einverstanden ist.
bei einigen krimis, die ich gelesen habe, sind solche namen wie automarken dann schräg gedruckt
Danke, aber das blöde ist, dass die Firma wirklich nur als Name in der trademark-Liste zu finden ist! Die haben keine Webpräsenz oder eine Anschrift oder so was! :(
Im Endeffekt ist das erweitertes "Product Placement" also Werbung für die entsprechnde Firma/ Marke, die werden, wenn der Zusammenhang passt, kaum etwas dagegen haben und wenn du es nicht gegen Geld "veröffentlichst", ausserdem darfst du sicher "bekannte Namen" benützen ( wie gesagt, das ist PR für die, )
Und wenn sie das stört, werden sie dich schon "abmahnen", aber das geschieht nur in erweitertem (grösserem-öffentlichen,.) Rahmen, also wenn das öffentlich, gut erkennbar publiziert wird/ würde, was du in deiner Schule und zuhause machst, interessiert daher zuerst mal "niemanden",..!
nicht so wirklich.
Warum denkst du dir keine aus, bevor du Ärger riskierst?
Der Name hätte besonders gut gepasst (ich habe ihn mir ausgedacht und anschließend, quasi "zur Sicherheit", danach gegooglet).
Dankeschön, aber mir ging es jetzt ganz speziell darum, ob man auch quasi nur den Schutzmarkennamen nennen darf, ohne dass irgendeine Verbindung zum jeweiligen Betrieb besteht.