Firma zieht um - Verlust des Arbeitsplatzes?

6 Antworten

Wenn es sich um ein größeres Unternehmen mit Betriebsrat handelt, kümmert dieser sich normalerweise automatisch darum, dass die Mitarbeiter in einem solchen Fall wählen können zwischen Verlegung des Dienstsitzes (wobei das Unternehmen in dem Fall auch die Kosten für Umzugsunternehmen, Makler, etc. übernimmt) oder alternativ einer Aufhebungsvereinbarung. Eine Aufhebungsvereinbarung ist in der Regel dann auch mit einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes verbunden. Wie hoch diese ausfällt hängt auch davon ab, wie lange ein Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt war (da es in der Regel pro Beschäftigungsjahr 1/2 - 1 Monatsgehalt Abfindung gibt).

Weitestgehend müsst Ihr Euch mit dem Verlust des Arbeitsplatzes abfinden. Es handelt sich dabei um eine zulässige betriebsbedingte Kündigung.

Bezüglich einer Abfindung würde ich mir keine großen Hoffnungen machen, wenn ein Tarifvertrag nichts entsprechendes vorsieht, wird es da nicht viel geben - oft um etwa ein halbes Gehalt pro Beschäftigungsjahr.

Arbeitsvertrag ändert sich

Wenn eine einseitige Versetzung nicht möglich ist, muss das Unternehmen dem Mitarbeiter eine Änderungskündigung aussprechen. Dies bedeutet, dass das bisherige Arbeitsverhältnis vollständig gekündigt wird und gleichzeitig ein anderes an einem neuen Einsatzort angeboten wird. Erklärt sich der Mitarbeiter damit einverstanden, ändert sich der Arbeitsvertrag entsprechend.

Lehnt er hingegen das Angebot vorbehaltlos und endgültig ab, führt die Änderungskündigung zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen, da eine Weiterbeschäftigung am alten Arbeitsort nicht mehr möglich ist. Der Arbeitnehmer kann aber auch zunächst die Arbeit am neuen Betriebssitz aufnehmen und gleichzeitig gerichtlich überprüfen lassen, ob die Änderungskündigung berechtigt war.

Betriebsrat muss beteiligt werden

In Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern muss der Betriebsrat an der Entscheidung über die Betriebsverlegung beteiligt werden, da die Verlagerung einschneidende Nachteile für die Belegschaft bedeuten kann. Eine Ausnahme besteht wiederum bei unwesentlichen Veränderungen der Ortslage von weniger als fünf Kilometern. Ziel der Betriebsratsbeteiligung ist die Herbeiführung eines sogenannten Interessenausgleichs darüber, ob, wann, in welchem Umfang und in welcher Weise die Betriebsverlegung durchgeführt wird. Ein Interessenausgleich kann jedoch durch den Betriebsrat nicht erzwungen werden. Das Unternehmen darf die beabsichtigte Betriebsverlegung aber erst durchführen, wenn ein Interessenausgleich abgeschlossen oder endgültig gescheitert ist.

Daneben muss mit dem Betriebsrat zwingend ein Sozialplan vereinbart werden. Damit sollen die individuellen Nachteile, die den Arbeitnehmern aus dem erforderlichen Umzug entstehen - zum Beispiel erhöhter Zeit- und Geldaufwand für den Weg zur Arbeit oder Umzugskosten -, ausgeglichen oder gemildert werden. Hierbei muss auch geklärt werden, ob Arbeitnehmer, die nicht bereit sind, am neuen Arbeitsort weiterzuarbeiten, und deshalb entlassen werden, eine Abfindung erhalten sollen.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/arbeitnehmerpflichten-wenn-die-firma-umzieht-1459847.html

ihr wird doch ein Arbeitsplatz angeboten, wenn sie nicht umziehen will kann sie doch ein sogenanntes günstiges Monteur-Zimmer mieten ..machen doch viele,überwiegend Männer auch.. ansonsten muß sie kündigen

PeterSchu  10.11.2014, 20:32

"...günstiges Monteur-Zimmer mieten...überwiegend Männer ..."

Abgesehen davon, dass es eine Zumutung sein könnte. als einzige Frau unter lauter Männern in einem Monteurzimmer zu wohnen....

Es könnte durchaus sein, dass auch das günstige Monteurzimmer so teuer ist, dass es den Lohn fast auffrisst. Es könnte durchaus sein, dass kein Schwein danach fragt, wer sich um die Kinder der Familie kümmert. So viel zu unserem familienfrreundlichen Land, das sich wundert, warum wir immer mehr Rentner haben.

himako333  10.11.2014, 20:48
@PeterSchu

Hallo Peter Schu .. Monteuer -Zimmer haben den Vorteil man macht mietet die nur z. Bsp. für 5 Tage und am WE werden die oft anderseits vermietet .. an Feiertagen und im Urlaub, im Krankheitsfall & an sonstigen freien Tagen hat man keine Mietkosten.. und wenn Arbeitgeber was anderes gefunden hat stehen keine Kündigungsfristen an, auch ist nie eine Kaution zu zahlen es sind gem. Küchen oder welche in den Zimmern vorhanden und die Nutzung ist mit drinnen.. ..

ich kenne Frauen die auf Montage gehen und mit der Unterbringung sehr zu frieden sind .. zusätzlich gibt es noch Trennungsgeld :)) ich denke Frau muß genau wie der Mann flexibel werden.. eben da teilweise leben wo sie Arbeit hat.. und wieso kann der Mann der am Wohnort seine Arbeit hat nicht die evtl. Kinder genauso gut versorgen wie eine Frau.. inzwischen gibt es doch viel Alleinerziehende, Hausmänner die das sehr gut und gerne tun..

Die Zeiten wo man von der Lehre bis zur Rente in ein und dem selben Betrieb am Heimatort war sind seit Jahren schon vorbei..

wünsche Dir einen schönen Abend ;)h

Familiengerd  10.11.2014, 20:56
@himako333

Das alles sind doch wahrhaftig keine Argumente, mit denen man einer Arbeitnehmerin (eventuell mit Familie), die nicht als Monteurin arbeitet, einen Arbeitsplatzwechsel in 300 km Entfernung "versüßen" könnte!!!

PeterSchu  10.11.2014, 20:59
@himako333

Die Zeiten sind leider so, dass Betriebe genau wissen, dass sie mit einer solchen Umorganisation auf einfache Weise etliche Beschäftigten verlieren, weil sie freiwillig gehen.

himako333  10.11.2014, 21:07
@Familiengerd

Guten Abend :)

..Monteur Zimmer werden auch von Vertretern.. beider Geschlechter gemietet, von Verkäuferinnen die mal in der mal in der und mal in der Filiale in der ges. Republik je für ein paar Wochen angestellt sind, von Fachleuten beider Geschlechter.... &&&&

m. l.Gruß ;)h

himako333  10.11.2014, 21:15
@PeterSchu

ein Standortwechselhat meist mit den im anderen Ort günstigeren Steuerbedingungen zu tun und das genügend Fläche vorhanden ist um ggf. zu expandieren ..viele Kommunen sind Pleite und werben deswegen Betriebe ab.. um das Gemeindesäckelchen aufzufüllen

m. l. G. ;)h

Familiengerd  10.11.2014, 12:13
kann sie doch ein sogenanntes günstiges Monteur-Zimmer mieten

Ein echt "toller" Ratschlag - kopfschüttel ... ...

himako333  10.11.2014, 12:21
@Familiengerd

mache einen besseren Vorschlag.. bedenke es steht eine Standortverlegung an ohne Arbeitsplatzverlust :)