Weihnachtsgeld: Anspruch bei Einstellung im November?

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Das regelt normalerweise der Tarifvertrag. Oft ist es üblich, das sog. EINMALZAHLUNGEN erst nach der Probezeit geleistet werden bzw. erst nach mind. 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Solltest du Weihnachtsgeld erhalten so dann sicherlich nur Anteilig(du warst ja nur 2 Monate im Betrieb!). Üblicherweise bekommst du aber dann erst das Urlaubsgeld im Sommer in voller höhe ausgezahlt. Da es sich bei diesen Zahlungen meistens eh um FREIWILLIGE LEISTUNGEN handelt könnte es ggf. (sofern nicht Tarifvertraglich geschuldet) in Zukunft auch Komplett gestrichen werden...

Hör auf zu nerven. Ein Anspruch existiert gar nicht. Und wenn das AV-mäßig geregelt ist, dann lass Dich doch überraschen.

target79 
Beitragsersteller
 08.12.2010, 15:35

Sorry, dass ich Sie schon nerve. Danke für die Antwort (beantwortet nur leider nicht meine Frage, erstmal richtig lesen). Einen schönen Tag noch.

Anspruch besteht bei Weihnachtsgeld grundsätzlich nicht, da es eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers ist. Im Regelfall erhälst du eine Anteilige Zahlung sprich 2/12 vom sonst üblichen Weihnachtsgeld.

Volker13  08.12.2010, 15:29

Bist Du Dir da ganz sicher?

SchneeMoewe  08.12.2010, 15:33
@Volker13

jepp, ganz sicher.

Das ist abhängig, wie dein Chef das sieht.

Ich kenne das so: In der Probezeit gibt es gar nichts, danach für jeden angefangenen Monat 1/12 der Gesamtsumme.

nächstes Jahr gibts Weihnachtsgeld,heuer noch nicht.Meistens ab einer Zugehörigkeit von 6 Monaten.