Kündigung Randstad - Weihnachtsgeld wieder abgezogen
Ich habe bei Randstad zum 31.03. gekündigt. Jetzt haben Sie mir mit der Monatsabrechnung mein Weihnachstgeld (150 €) wieder abgezogen. Ist das rechtens? Ich fühle mich bis zum geht nicht mehr ausgebeutet. Seit letztem Jahr habe die mir auch meine Zuschläge gekürzt, das ich ja jetzt Branchenzuschläge bekomme. Davon bleibt dann natürlich nichts mehr übrig.
6 Antworten
Bei allen Antworten fehlt die Angabe WARUM das so ist...
Hier die Lösung: Sog. "Weihnachtsgeld" (manchmal auch als "Jahessonderzahlung" bezeichnet) hat sowohl Vergangenheits- als auch Zukunfts-Charakter.
Mit dieser Zahlung will man einerseits Betriebstreue belohnen, andererseits soll es ein Anreiz dafür sein, dem Unternehmen weiter treu zu bleiben. Dies ist vollkommen normal und hat weder mit der Zeitarbeitsbranche noch speziell mit Randstad etwas zu tun...
Hallo Kina, das Weihnachtsgeld wird nicht gesetzlich geregelt. Bei Randstadt steht es im Tarifvertrag, in Deinem Arbeitsvertrag wird das wohl nicht geregelt sein.
Der TV ist in Deinem Betrieb zu Einsichtnahme.
Schau in deinen Vertrag, ich gehe davon aus du hast die Klausel vor deiner Unterschrift gelesen und danach wieder vergessen. Weihnachtsgeld ist zurück zu zahlen bei vorzeitiger Trennung vom Arbeitgeber.,
Ich würde auch mal die Abrechnungen vom Anwalt checken lassen. Meiner hat bei meinen letzten 3 Abrechnungen, die ja sehr übersichtlich gestaltet sind;-)) bei jeder festgestellt das bei jeder der 3 nochnichteinmal Richtig gerechnet wurde.Erhat einfach alles was draufstand, (ich denke ein Anwalt für Arbeitsrecht weiß was er tut) mitm Taschenrechner nen paar mal nachgerechnet und nach ner gefühlten Ewigkeit, meinte er das gibt´s doch gar nicht. Die haben sich bei den 3 letzten Abrechnungen ,wen wunderts bei der Übersichtlichkeit, verrechnet. 2 x um 150€ und bei der Novemberabrechnung waren es sogar fast 300€. wie gesagt das war bei 3 von 3 nachgeprüften Abrechnungen der Fall. Ich habe dort 2 Jahre und 7 Monate gearbeitet.Gute Nacht, achja, guten Rutsch
Das ist richtig.Bis 31 03 .2013 kann das _Weihnachtgeld zurück gebucht werden.Das ist Gesetzlich möglich.
Danke, ist aus meiner Sicht trotzdem frech