Firma möchte vom Azubi 3000 Euro Schadenersatz?

8 Antworten

Von Experte Stefan1248 bestätigt
Nun möchte meine Firma, dass ich 3000Euro an sie zurückzahle und sagt, wenn ich das nicht tue, dann wird es noch teurer, weil sie mich auf Schadensersatz verklagt.

kommen die nicht mit durch, die Lehrgänge gehören zum Berufsbild.

Meine Firma sagt, ich habe kein Recht aus dem Vertrag auszutreten, denn der Berufswechsel ist kein "wichtiger Grund" zum kündigen.

die haben alles; aber KEINE Ahnung :)))

Ordentliche Kündigung

Du kannst jederzeit mit vier Wochen Frist kündigen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen willst. Aber Vorsicht: Diese Kündigung solltest du nicht anwenden, wenn du eigentlich einen Ausbildungsplatzwechsel planst und im selben Beruf bleiben willst. Wenn dein ehemaliger Ausbildungsbetrieb dahinter kommt, kann er dich unter Umständen auf Schadensersatz verklagen! Es kann aber auch passieren, dass du wegen Berufsaufgabe kündigst und nach einiger Zeit merkst, dass es doch der richtige Beruf war. In diesem Fall kannst du dich nach einiger Zeit auch wieder in dem selben Beruf bewerben. Wichtig ist nur, dass du zum Zeitpunkt der Kündigung davon überzeugt warst, dass der Beruf nichts für dich ist.

Muster ordentliche Kündigung

Wenn du ordentlich kündigen möchtest, kannst du folgende Vorlage verwenden. Hebe eine Kopie auf.

Ordentliche Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz mit vier Wochen Frist zum ____________(Datum vier Wochen nach Abgabe der Kündigung eintragen)

  • weil ich meine Berufsausbildung aufgeben will.
  • weil ich eine Ausbildung in einem anderen Beruf beginnen möchte.

Mit freundlichen Grüßen,

____________(Unterschrift Azubi)

____________(Unterschrift der Sorgeberechtigen bei minderjährigem Azubi)

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi

Familiengerd  17.07.2021, 16:16

Vorausgesetzt, es handelt sich um eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG oder Pflegeberufegesetz (PflBG).

Schildere deinen Fall haargenau deiner regionalen IHK zu deiner Beratung, damit sie davon tatsächlich Kenntnis erlangen, und warte auf schriftliche Antwort für dein weiteres Vorgehen.

Sollte dein Arbeitgeber nämlich dort bekannt sein, wird ihm bald nicht mehr nur angedroht werden, dass er die Erlaubnis verlieren wird, Azubis auszubilden.

Und wenn du dich völlig aus den Fängen deines Arbeitgebers befreit haben wirst, dann schreibe deinen Fall haargenau zum Beispiel an die BILD-Zeitung. Das ist dann keine üble Nachrede, sondern Aufklärung für alle Azubis und ähnliche Arbeitgeber.

Wenn du endgültig den Beruf aufgeben willst, ist das eine persönliche Entscheidung.

Die überbetriebliche Lehrgänge kosten halt Geld, das ist das normale Geschäft für die Firma.

Sprich bitte mit der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer. Ich denke dass deine Firma da jenseits des Berufsbildungsgesetzes agiert.

/Ergebnis der Recherche: es geht um den Baugeräteführer.

Familiengerd  17.07.2021, 16:33
Ich denke dass deine Firma da jenseits des berufsbildungsgesetzes agiert

Vorausgesetzt, es handelt sich überhaupt um eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG oder Pflegeberufegesetz (PflBG).

peterobm  17.07.2021, 15:16

§ 22 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz

das ist nun mal Fakt. was die treiben nenne ich einschüchterung

Familiengerd  17.07.2021, 16:18
@peterobm

Vorausgesetzt, es handelt sich um eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG oder Pflegeberufegesetz (PflBG).

Der Wechsel des Ausbildungsberufs ist einer der zwei zulaessigen Gruende fuer eine fristgemaesse Kuendigung eines Ausbildungsverhaeltnisses nach Ablauf der Probezeit. Die Kuendigungsfrist betraegt 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag. Der Kuendigungsgrund muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden (hier: "Ich moechte mich in einem anderen Beruf ausbilden lassen").

Familiengerd  17.07.2021, 16:16

Vorausgesetzt, es handelt sich um eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG oder Pflegeberufegesetz (PflBG).

Behaupten dürfen sie vieles, aber sie kommen damit nicht durch.

Klar kannst du einen anderen Beruf erlernen können und dafür kannst du auch deine jetzige Ausbildung kündigen.

Schaue in deinen Ausbildungsvertrag rein, da steht genau drin, wie du kündigen kannst.