Fingerabdruck für Polizei abrufbar?

4 Antworten

Angenommen du wärst ein Gauner, und du wärst so blöd gewesen deine Fingerkuppen nicht zu bekleben, und angenommen du wärst so trottelig und hättest das Geld umtauschen lassen wo es aufgefallen wäre - ich glaube, dann wäre es egal gewesen ob du einen neuen Pass beantragt hättest oder nicht^^.

Es wird keine zentrale Datenspeicherung der biometrischen Daten vorgenommen. Der Fingerabdruck wird lediglich lokal am Erfassungs-PC mit einem NFIQ-Qualitätsverfahren geprüft, ob er verarbeitbar wäre - eine eigentliche Verarbeitung (Coding, Template-Erstellung etc.) findet nicht statt.

Schau einfach mal ins Personalausweisgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

Da steht z.B.

"(2) Die bei der Personalausweisbehörde gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Personalausweises an die antragstellende Person zu löschen."

Außerdem ist eine Weitergabe der Fingerabdrücke an Ermittlungsbehörden nach dem PAuswG nicht zulässig. Vor Gericht kämmen die Ermittlungsbehörden ziemlich in Erklärungsnot wenn sie die Daten verwenden sollten.

Einwohnermeldeamt und Polizeicomputer sind NICHT miteinander vernetzt.