Wie kann es sein, dass man angezeigt wird wenn man unwissentlich mit Falschgeld bezahlt?

6 Antworten

Eine Strafanzeige ist nichts anderes, als dass jemand der zuständigen Strafverfolgungsbehörde einen Sachverhalt schildert, den er für strafbar hält.

Wer Falschgeld in Umlauf bringt, macht sich nach den §§ 146 oder 147 StGB strafbar, beide Vorschriften setzen aber gemäß § 15 StGB Vorsatz voraus. Wenn jetzt also die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass kein Vorsatz vorliegt, wird das Verfahren eingestellt.

Hallo italianoCT,

also erst einmal, die Anzeige als solches ist erst einmal nichts anderes, als dass Jemand der Polizei mitteilt, dass er den Verdacht hat, dass Du eine strafbare Handlung nach folgender Rechtsgrundlage begangen hast:


§ 147 StGB - Inverkehrbringen von Falschgeld 

(1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Der Versuch ist strafbar.


Bestätigt sich der Verdacht, leitet die Polizei ein Strafverfahren nach der eben genannten Rechtsgrundlage ein.

Im Rahmen des Strafverfahrens werden natürlich auch Ermittlungen durchgeführt und dazu gehört auch, dass Dir die Gelegenheit gegeben wird Dich zur Sache zu äußern.

Ergeben die Ermittlungen, dass Du unwissentlich das Falschgeld in Verkehr gebracht hast, wird die Staatsanwaltschaft auch das Verfahren gegen Dich Einstellen, denn nur ein absichtliches in Verkehr bringen ist strafbar.

Das Unabsichtliches und fahrlässiges Handeln nicht strafbar kannst Du dieser Rechtsgrundlage entnehmen:




§ 15 StGB - Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.


Eine Verurteilung erfolgt nur dann, wenn Dir bewiesen werden kann, dass Du das Falschgeld vorsätzlich in den Verkehr gebracht hast. Allerdings langen auch Indizien für eine Verurteilung, wenn der Richter durch die Indizien zweifelsfrei überzeugt ist, dass Du das Geld vorsätzlich in Verkehr gebracht hast.

In allen anderen Fällen bist Du frei zu sprechend, bzw. das Verfahren ist bei erwiesener Unschuld schon im Vorwege durch den Staatsanwalt einzustellen.

Schöne Grüße
TheGrow

Du musst halt beweisen das du von dem Falschgeld keine Ahnung hattest, woher du ihn bekommen hast , wenn das alles klar ist wird deine Strafanzeige zurückgezogen!!

jurafragen  07.09.2015, 15:22

Du musst halt beweisen das du von dem Falschgeld keine Ahnung hattest

Was ist bloß aus der guten alten Unschuldsvermutung geworden?

jurafragen  07.09.2015, 15:06

wenn das alles klar ist wird deine Strafanzeige zurückgezogen!!

Strafanzeigen können nicht zurückgezogen werden.

Eine Anzeige hat nichts mit Schuld zu tun. Wenn die Anzeige mal da ist, dann kann er glaubhaft machen, dass er von nichts wusste. Wenn ihm das gelingt, ist die Sache vom Tisch.

Der Besitz von Falschgeld is strafbar... Und der vertrieb auch... Du kannst ja nicht nachweisen dass du es nicht gefakt hast...