Finanziertes Notebook gebraucht kaufen?
Hallo,
Ich habe ein Angebot ein finanziertes Notebook zu kaufen. Habe denjenigen auf Shpock gefunden und die Finanzierung ist ganz frisch, läuft also noch 20Monate.
Er will mir das neue Gerät jetzt günstig verkaufen, für mich ein guter Deal ich frage mich nur was passiert wenn er die Raten nicht deckt. Kann die Bank mir das Notebook dann wieder wegnehmen obwohl ich es von Ihm gekauft habe oder werden Sie ihn dafür dann Belangen weil ich als Käufer ja nichts dafür kann das er mir ein Finanziertes Gerät verkauft.
Passiert sicher häufiger da draußen in den Flohmärkten ohne das es jemand erfährt ....
Als Käufer ist es ja nicht meine Aufgabe zu Prüfen ob mein Verkäufer es Finanziert hat o.ä.
Macht ja auch keiner wenn man sich was gebraucht kauft fragt man normalerweise nicht danach ib es noch in Finanzierung ist😂
3 Antworten
Es kommt auf den Vertrag der Bank an, aber meiner Erfahrung nach geht das Notebook erst in das Eigentum des "Verkäufers" über, wenn die letzte Rate bezahlt ist. Er ist also nur Besitzer, ihm gehört es nicht. Die Standard-Ratenzahlungsverträge enthalten entsprechende Sicherungsklauseln der Finanzierer. Anders würde es sich auch kaum lohnen. Ich kann mir jetzt hinsichtlich eines erlaubten Weiterverkaufs nicht sicher sein, da es sich um den jeweiligen Vertrag der Kreditgeber handelt, aber sehr oft darf ein solcher Gegenstand ohne Zustimmung eben nicht weiter verkauft werden.
Ist das eine Finanzierung über die Bank oder über den Händler?.. Bei solchen Geschäften ist es immer wichtig darauf zu achten ob das finanzierte Gerät mit einem Eigentumsvorbehalt belastet ist. Das bedeutet dass das Eigentum erst nach der letzten Ratenzahlung auf den Kunden übergeht.
Besteht kein Eigentumsvorbehalt seitens des Kreditgebers, so kann dieser lediglich die Tilgung durch Geld einfordern, nicht jedoch die Herausgabe des Produkts an sich verlangen. Kann dann immer noch nicht getilgt werden, so kommt es dann meist zu einer Zivilrechtlichen Auseinandersetzung und im schlimmsten Fall wird der Schuldner exekutiert.
Aber wie gesagt dich braucht das nicht zu kümmern solange auf dem Produkt kein Eigentumsvorbehalt ist.
Diese Bedingung klingt verdächtig nach B2B Geschäften (ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb) - aber unabhängig davon:
Diese Bestimmung besagt dass grundsätzlich das Eigentum bei Media Markt bleibt, solange die Ware nicht gänzlich bezahlt wurde. Egal was ansonsten passiert -> Raten offen => Eigentum IST bei Mediamarkt. Keine Diskussion.
Der Weiterverkauf der Ware ist zulässig, dann geschieht jedoch folgendes: Eine Abtretung erfolgt, das bedeutet die Zahlungsansprüche von Mediamarkt gehen von ihm auf dich über.
Du bezahlst ihm weniger, hast dafür aber noch die Raten selbst bei Mediamarkt abzubezahlen.
"Der Besteller ist bereichtigt die Ware zu veräußern"
= Er darf das Produkt weiterverkaufen
"In diesem Fall tritt der Besteller die ggü seinem Kunden zustehenden Zahlungsansprüche"
= Das Geld das du ihm zu bezahlen hättest
"an den diese Abtretung annehmenden Auftragnehmer ab"
= geht direkt zu Mediamarkt, solange Mediamarkt damit einverstanden ist und die Abtretung annimmt.
Also er gibt Mediamarkt hinsichtlich des Verkaufs Bescheid, Mediamarkt erhält Daten zu deiner Person und du erhälst eine Zahlungsanweisung und hast die Raten zu begleichen. Alles was du noch zu bezahlen hast muss natürlich beim Verkauf berücksichtigt werden.
Eine Alternative wäre es natürlich wenn du ihm das Geld gibst, er die Ware bei Mediamarkt auslöst und alle Raten begleicht. Dann gehört die Ware vollständig dir... aber wie du es am Ende machst bleibt dir überlassen.
Hmm. Was muss es den Käufer interessieren, ob da seitens des Verkäufers ein Eigentumsvorbehalt vereinbart war? Bei gestohlenen Waren sähe das anders aus.
Weil wenn eine Ware mit Eigentumsvorbehalt verkauft worden ist, dann kann diese NUR mit Eigentumsvorbehalt weiterverkauft werden.
Sieh den Eigentumsvorbehalt als eine Art kleines "Ettikett" an der Ware wo drauf steht - "Dies ist Eigentum von Mediamarkt" - das Ettikett verschwindet erst dann wenn die Bedingung erfüllt ist.
Im blödesten Fall kann die Ware so gänzlich zum ursprünglichen Verkäufer zurückgeholt werden.. Wie ein Geldschein mit einer Schnur dran, der Verkäufer zieht daran (macht von seinem Recht gebrauch) und der Geldschein verschwindet aus deiner Tasche (du kannst deinerseits dein Geld vom Zwischenverkäufer zurückholen, der Deal ist ja geplatzt) - und landet beim ursprünglichen Verkäufer
Eine Ähnlichkeit zu Hehlerware ist da, denn auch bei Hehlerware bist du NIEMALS Eigentümer geworden. Eigentum kann nur insoweit übergehen als dass der Vorgänger auch Eigentum an der Sache hat.
Niemand kann also mehr Eigentum weitergeben als er überhaupt hatte.
Hmm. Klingt logisch. Steht dem aber nicht https://dejure.org/gesetze/BGB/932.html entgegen? Oder verstehe ich das komplett flasch?
Das wäre dann möglich wenn alle Voraussetzungen eines gutgläubigen Erwerbs gegeben sind - beispielsweise wäre das dann der Fall wenn der Käufer davon ausgeht dass der Verkäufer alleiniges Eigentum an der Ware hat.
D.h. du kaufst etwas & gehst davon aus dass der andere alle Rechte an der Ware hat.
Das ist hier nur nicht der Fall, also der Fragesteller weiß dass der Verkäufer noch Raten zu bezahlen hat.. daran knüpft sogleich die Frage an ob die Ware überhaupt schon im Alleineigentum des Verkäufers steht.. also das ist kein 0815 Kauf, sondern ein Kauf mit Bedingungen. Wenn der Fragesteller niemals etwas von den Raten erfahren hätte, dann bin ich voll bei dir & man könnte gutgläubigen Erwerb annehmen, aber so.. - in dem Fall einfach noch einmal beim Verkäufer nachfragen und sich die Unterlagen zur Ratenzahlung geben lassen. In der steht dann auch alles bzgl Eigentumsvorbehalt drinnen.
Edit: Gerade den Kommentar unten vom Fragesteller gelesen: Gutgläubiger Erwerb fällt jetzt ganz sicher weg, anonymhni ist jetzt voll im Bild und weiß um die Rechtsverhältnisse Bescheid. Er kann nie volles Eigentum erwerben solange die Rechnungen nicht bezahlt sind.
Voll und ganz überzeugende Antwort. Ich ging in der Tat von einem gutgläubigen Erwerb aus. Das hat sich ja erledigt.
Solange er den vollen Kaufpreis nicht beglichen hat, ist das Unternehmen Eigentümer des Notebooks. Würde daher dir das nicht empfehlen
Muss nicht zwingend der Fall sein. Der Abschluss des Kaufvertrages und die Erfüllung fallen ja auseinander (Zug um Zug Geschäft)
Beispiel der Kauf eines Werkzeugs im Internet. Man bestellt, es wird geliefert und mit der Lieferung bekommt man den Erlagschein und die Rechnung mit den Daten zur Überweisung (wenn man bis dahin nicht eh schon überwiesen hat)
Meist steht da dann "Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungsdatum" etc. - jedenfalls ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, damit das Eigentum übergegangen.
Du vergleichst 2 unterschiedliche Dinge
.. nicht wirklich - du sagst das Eigentum geht erst dann über wenn der volle Kaufpreis beglichen worden ist. Das stimmt nicht - Eigentum geht mit der Übergabe über, solange kein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.. und in den meisten Fällen ist das nicht der Fall.
Ich bestelle bei Ikea einen Schrank, fahre dort hin um ihn abzuholen & unterschreibe die Abholung. Bezahlen werde ich in 2 Wochen, das Eigentum geht an mich über sowie ich die Übernahme unterschreibe.
Kraft Gesetzes geht das Eigentum an einer beweglichen Sache grundsätzlich durch Übergabe an den Käufer über, unabhängig davon, ob die Sache bereits bezahlt wurde oder nicht.
nicht wirklich - du sagst das Eigentum geht erst dann über wenn der volle Kaufpreis beglichen worden ist. Das stimmt nicht - Eigentum geht mit der Übergabe über, solange kein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.. und in den meisten Fällen ist das nicht der Fall.
Du kannst dir doch wohl denken, dass ich einen Eigentumsvorbehalt meine...
.. Ja schon, davon rede ich ja die ganze Zeit, aber wir vermuten nur dass es einen gibt - fix ist das nicht.. es ist auch denkbar dass der Käufer die Ware auf Raten bezahlt und das Eigentum dennoch sofort übergegangen ist.
Risiko für den Verkäufer, aber möglich..
Grundsätzlich kann man sagen: Das Eigentum geht unabhängig von der Tilgung an den Käufer über.
In speziellen Fällen bleibt das Eigentum bis zur vollen Tilgung beim Verkäufer, ABER nur dann wenn dies vertraglich auch so vereinbart worden ist.
Die an den Besteller gelieferte Ware ist bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt der Besteller bereits jetzt die ihm gegenüber seinen Kunden zustehenden Zahlungsansprüche sicherungshalber an den diese Abtretung annehmenden Auftragnehmer ab.
Habe das aus den AGB's von Media Markt rausgesucht. So wie ich das verstehe darf er es mir also verkaufen auf sein Risiko halt.