Audi Finanzierung - Variocredit bzw. Individual Kredit unterschied?
Hallo, ich habe gestern einen jungen Gebrauchten bei Audi gekauft und mit 36 Monaten finanziert mit monatl. Raten und einer Abschlusszahlung. Den Wagen hole ich in 1 Woche ab.
Gehe ich schon richtig davon aus, dass ich nach den 36 Monaten die Wahl habe die Abschlusszahlung zu tätigen oder das Fzg. per verbrieftes Rückgaberecht ans Autohaus wieder abzugeben?? Falls nicht, wie stelle ich fest ob ich dieses Recht habe bzw. diesen VarioCredit habe? Bei mir steht nichts von Vario.
Bitte um Aufklärung vg
5 Antworten
Du hast am Ende deines Kredites die Möglichkeit die Schlussrate zu zahlen und das Auto zu behalten.
Selbstverständlich kannst Du die Schlussrate ebenfalls finanzieren. Wahrscheinlich zu einem anderen Zinssatz, als bei dem aktuellen Kredit.
Als dritte Möglichkeit kannst Du das Auto einfach zurückgeben.
jbinfo danke, nun wird mein Führerschein entzogen da zu viele Punkte. Da ich in einer Notsituation bin und nun kein Auto mehr führen darf, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? War ja erst gestern, das ich ihm den Vertrag per Mail zukommen lassen habe.
Wenn der verkaufende Händler dir auch die Finanzierung vermittelt hat, kannst du von beiden Verträgen innerhalb der 14 Tagefrist zurücktreten.
Das ist natürlich keine Rechtsberatung von mir.
In deinem Kreditantrag steht das doch geschrieben welchen Kredit du genommen hast und welche Möglichkeiten du hast. Außerdem klärt man das alles vorher mit dem Verkäufer ab. Dafür ist er nämlich da.
Wenn dort eine Schlussrate steht, dann ist es ein "Variokredit". Nach 36 Monaten kannst du dann die Entscheidung treffen: Auto zurück an Händler (Schlussrate nicht = Restwert des Fahrzeuges), Schlussrate zahlen oder Schlussrate weiter finanzieren.
Du hast doch einen Vertrag unterschrieben. In dem Vertrag steht es drin. Du kannst es also feststellen, in dem du die Unterlagen durchliest, die du bereits rechtskräftig unterschrieben hast.
Ein Rücktrittsrecht wie bei Online-Shops gibt es übrigens nicht.
Ein Kreditvertrag, auch im Autohaus geschlossen, hat immer ein Widerspruchsrecht von 14 Tagen.
Solche Fragen stellt man eigentlich BEVOR man einen Vertrag unterschreibt. So als kleiner Hinweis für Leser die irgendwann mal sowas planen.
Du mußt dir deinen Vertrag sorgfältig und langsam durchlesen! Wenn du etwas nicht verstehst, dann rufe den Kreditgeber an. Wir kennen deinen Vertrag nicht und können deine Frage deshalb nicht beantworten.
Einfach zurück geben ist nicht richtig. Der Fragesteller kann es dem Autohaus zum Kauf anbieten und damit wird dann die Schlussrate beglichen. Ein Mehrerlös wird dem FS dann ausgezahlt.
Dieses "verbriefte Rückgaberecht" besagt nur, dass der Händler es zurück kauft.