Erpressung wegen Affäre - Strafbar?
Guten Tag allerseits,
ich habe eine rechtliche Frage bzgl. emotionaler Erpressung wegen einer Affäre.
Eine gute Freundin von mir ist seit einem Jahr in einer Beziehung. Allerdings hat sie sich in eine Affäre verstricken lassen und dieser Typ hat sich in sie verliebt. Das Mädchen will den Kontakt abbrechen, allerdings droht der Typ ihr an dem Freund alles zu erzählen, so dass die Beziehung dann zerstört ist. Er wolle sich gelegentlich treffen, weil er Sehnsucht nach ihr habe.
Nun ich weiß, dass man gegen Erpressung aufgrund einer Affäre strafrechtlich nachgehen kann, wenn der Typ Geld von ihr fordern würde. Allerdings ist das ja nicht der Fall. Er will sich ja nicht monetär bereichern. In dem einschlägigen Gesetz ist die Rede von Erpressung um sich selbst zu bereichern. Gibt es einen Weg die gute Freundin aus dieser Lage rechtlich herauszuhelfen?
4 Antworten
Sieht stark nach einer strafbaren Nötigung aus. Das Offenlegen der Affäre ist definitiv ein empfindliches Übel und zum Zwecke der Fortführung einer persönlichen Beziehung wohl auch verwerflich. Da bereits der Versuch der Nötigung strafbar ist, ist es auch egal, dass sie noch nicht darauf reagiert hat.
Sie sollte ihn damit konfrontieren und mitteilen, dass sie von einer Strafanzeige absehen würde, wenn er das unterlässt und den Kontakt abbricht.
Ja, das ist ganz einfach. Deine "Freundin" muss es drauf ankommen lassen. Wenn er sie mag unternimmt er nämlich nichts.
Wenn sie ne Anzeige oder so macht, erfährt ihr Freund es dagagen schon.
Das hätte sie sich vorher überlegen sollen
entweder dem Freund Beichten, oder Schluss machen .
die Affäre beenden, man lässt sprich doch nicht erpressen
Gibt es Beweise? Wenn nein, dann soll das Mädchen mit ihm auf Whatsapp schreiben und ihn dazu bringe, dass er sie auf Whatsapp erpresst, dann hat sie beweise