Finanzamt will Kundendaten - Darf es dass?
Hallo,
ich habe heute seitens des Finanzamts ein Schreiben erhalten mit der Aufforderung genau aufzulisten für welche Kunden in welchen Umsatz zu einem bestimmten Jahr gemacht habe. Ich kann doch die Kundendaten nich preisgeben. Die Forderung ist nach meiner Einschätzung mit dem Datenschutz nicht vereinbar oder darf das Finanzamt die Kundendaten erfahren? Bin seit rund 8 Jahren selbstständig.
Ich bin mir keiner Schuld bewusst und Geld versteckt habe ich auch nicht.
Fragende Grüße Andy
6 Antworten
Bist Du im ältesten Gewerbe der Welt tätig, oder warum hast Du so ein Problem damit?
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Jetzt mal im Ernst: vermutlich hat das Finanzamt bereits einige Kontrollmitteilungen über Dich vorliegen, d.h. Kopien von Rechnungen, die Du erstellt hattest. Wenn sie jetzt von Dir die gewünschten Auskünfte erhalten und anhalt der bereits vorliegenden Unterlagen keine Unstimmigkeiten feststellen, dann können sie davon ausgehen, dass Du beim FA alles korrekt angibst. Sollte es jedoch zu Unstimmigkeiten kommen, werden sie auf jeden Fall eine Betriebsprüfung eineleiten und evtl. auch ein Steuerstrafverfahren. Eine Betriebsprüfung werden Sie auf jeden Fall einleiten, wenn Du die gewünschten Daten jetzt gar nicht offenlegst.
LG, Danny
Lieber Andy,
wie ich es Dir bereits erklärt hatte, handelt es sich lediglich um eine stichprobenhaltige Kontrolle des FA, ob Du Deine Einnahmen auch vollständig erklärt hast. Arbeitnehmer müssen grundsätzlich alle Belege mit der Einkommensteuererklärung einreichen. Bei Selbständigen überprüft das FA nur hin und wieder mal stichprobenartig oder mittels einer Betriebsprüfung mal alle Belege für einen Zeitraum von drei Kalenderjahren. Wenn alles okay ist, dann wirst Du in der nächsten Zeit vermutlich auch länger wieder Ruhe haben.
PS: die sind bei weitem nich so schlimm wie Deine letzte Schwiegermutter ;-))
Hoffe, Du hast den Trennungsschmerz inzwischen überwunden. In welcher Stadt bist Du gelandet. Ich wünsche Dir alles Gute.
LG, Danny
DOch, das darf das Finanzamt. Im Falle einer Steuerprüfung würden die Unterlagen auch genau überprüft werden.
Zum Einen: Ja, das kann das FA verlangen. Und der Hintergrund ist die Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit - bzw. die Gegenprüfung von Angaben Dritter, die Deine Kunden sind/waren.
Zum Anderen: Was ist daran geheim? Falls das FA eine (jederzeit mögliche) Betriebsprüfung ansetzt, erhält es weitaus mehr Informationen. Und das FA (sowie die Mitarbeiter) sind an das Steuergeheimnis gebunden.
Die Daten müssen angegeben werden. Das Finanzamt interessiert den Umsatz. Wenn eine Prüfung erfolgt, müssen diese Daten ebenfalls offengelegt werden. Wenn Du nichts zu verbergen hast, gebe die Daten an. Sonst wirst Du hinterher geschätzt und das kann u.U. teuer werden.
Die dürfen das. Die dürfen alle Deine Unterlagen einsehen, die sie für relevant halten. Wenn Du da Schwierigkeiten machst, bekommst Du nur noch mehr Ärger.
In Nirgeria funktioniert das anders. :-), aber hier nicht.
Der Datenschutz ist also egal? Furchtbar.
Die werden es ja wohl nicht weitergeben. Aber wer weiss.
Was hat das denn mit mangelndem Datenschutz zu tun? Die Daten dürfen doch gar nicht weitergegeben werden.
Arbeitnehmer müssen in Ihrer Steuererklärung sämtliche Belege beim FA einreichen, die sie absetzen wollen. Selbständige brauchen die Belege nicht einzureichen. Diese werden dann nur im Falle einer Nachfrage oder Betriebsprüfung stichprobenartig mal überprüft. Wie sollte denn eine Kontrolle Deiner Meinung nach besser gemacht werden? Die Alternative wäre doch nur, dass Du grds. alle Belege einzureichen hättest.
Ich bin selbstständiger Texter und ich kann mir einfach keinen Reim darauf machen wieso sie nun die Kundendaten wissen wollen.