Festvertrag ab wann möglich?
Hallo, ich bin seit letztem jahr august bei meinem arbeitgeber, hatte nur einen jahresvertrag bekommen, der bis diesen jahr august lief, jetzt haben die mich bis nä jahr sep verlängert. was passiert , wenn die mich wieder verlängern wollen, die einen sagen, die dürfen mich nicht mehr verlängern, ich müsste gleich einen festvertrag bekommen, die anderen sagen, die dürfen mich noch 1 jahr verlängern und danach bei einer evt weiteren verlängerung würde ich erst den festvertrag bekommen. was stimmt? danke im voraus
8 Antworten
Ein befristeter Vertrag kann meines Wissens 1x verlängert werden, dann Festvertrag.
Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.
http://www.buzer.de/gesetz/2932/a41702.htm
Das trifft aber nur auf befristete Verträge ohne Sachgrund zu. Im oben verlinkten § kann man auch sehen, wo diese Regelung nicht zutrifft.
Wenn du mit einem Jahresvertrag eingestellt wurdest,kann dieser 1x verlängert werder.Danach bekommst du einen unbefristeten oder kannst gehn.
In der Regel darf ein kalendarisch befristetes Arbeitsverhältnis, gemäß §14 Absatz Teilzeit- und Befristungsgesetz, bis zu einer Höchstdauer von 2 Jahren betragen. Innerhalb dieser Zeit ist eine 3 malige Verlängerung möglich.
Ausnahmen gibt es nur für Firmen in der Neugründungsphase und für ältere Mitarbeiter die das 52. Lebensjahr vollendet haben.
http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html
Ihr Arbeitnehmer müsste Sie im Normalfall nächstes Jahr in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen.
Peter Kleinsorge
Variante 1: Ein befristeter Vertrag ohne Sachgrund darf Höchstens zwei Jahre betragen und innerhalb der zwei Jahre maximal 3 mal verlängert werden.
Variante 2: Ein befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund kann beliebig lang sein und verlängert werden. Dies liegt meistens vor, wenn man einen für eine längere Zeit kranken Angestellten, ersetzen soll.
man darf einen befristeten vertrag ohne sachlichen grund, innerhalb zwei jahre entweder 2x1jahr oder 4x6monate verlängern, alles was darüber hinaus ist gilt als fest vertrag.. habe es selber gerade durch..