Dienstplan, wie lange im Voraus?
Gibt es eine gesetzliche Regelung, für wie viele Wochen im voraus ein Dienstplan zu erstellen ist? Ich konnte nichts finden.
10 Antworten
Im Arbeitsvertrag werden die Arbeitsbedingungen, wie das Entgelt, die zu leistende Arbeitszeit etc. geregelt.
Sofern die Lage der Arbeitszeit nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist legt der Arbeitgeber diese mittels Dienstplan fest.
Diese einseitige Festlegung der zeitlichen Lage der Arbeitstzeit durch den Arbeitgeber erfolgt aufgrund seines Weisungsrechts nach § 106 GewO. Der Arbeitgeber bewegt sich bei der Gestaltung des Dienstplans nicht im rechtsfreien Raum, er hat bei der Dienstplangestaltung die Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Arbeitnehmervertretung zu beachten, zudem muss er sich an gesetzliche Vorschriften, Betriebsvereinbarungen oder anwendbare Tarifverträge halten.
Eine gesetzliche Vorschrift wie lange Dienstpläne aushängen müssen, gibt es meines Wissens nicht.
Auch wenn ein Dienstplan ein kurzfristiges Mittel der Personalplanung ist, sollte der Arbeitgeber die Interessen der betroffenen Mitarbeiter berücksichtigen und die Dienstpläne möglichst frühzeitig bekanntgeben (aushängen). Empfohlen wird dass eine Vorabversion 6 Wochen vorher bekanntgegeben wird. Kurzfristige Änderungen sollten sich in Grenzen halten, sind aber immer noch möglich, so dass das Aushängen einer Vorabversion den Interessen beider Seiten entgegenkommt.
Falls Sie einen Betriebsrat oder einen Personalrat haben, sollte der Abschluss einer betrieblichen Regelung angestrebt werden.
Hier noch ein sehr guter Link.
http://www.pflegewiki.de/wiki/Dienstplan
Peter Kleinsorge
Die Dienstplan-Modalitäten werden oft im Manteltarifvertrag geregelt. Oft werden aber nur Wochendienstpläne aufgeführt, wobei der Dienstplan Do für die nächste Woche öffentlich aushängen soll. Nachträgliche EINSEITIGE Diensplanänderungen sind nicht erlaubt, da der Diensplan eine Urkunde darstellt.
Da gibt es auch keine gesetzliche Regelung. Das bestimmt der Arbeitgeber. Es gibt sogar Arbeitsverträge in denen steht, dass man 24 Stunden vor Dienstantritt erfährt wann man arbeitet. Das hat schon etwas mit Sklavenvertrag zu tun. Ich selbst erstelle Dienstpläner immer für 6 Wochen und weiter.
Siehe hier http://www.buzer.de/gesetz/2932/a41700.htm Absatz 2 oder Tarifvertrag (wenn einer gilt).
Manchmal bekommen wir den erst 3-4 Tage vorher,
wenn es eine geben würde,
hätten sie meine Kollegen längst gefunden.
Manchmal kotzt mich das auch an!
Ja , bei uns ist es genau so. Schade, dass es da keine Regelung gibt.
...leider nicht, soviel ich weis. Mein Dienstplan ist meist für drei Wochen voraus aber mit Vorbehalt, leider.
Mit einem Dienstplan unter Vorbehalt könnte ich sicher leben, es gibt immer mal wieder Ausfälle, die einer Änderung bedarf. Aber so könnte man wenigstens etwas planen. Ich arbeite im Handel (Tagesarbeitszeit der Filiale von 5 - 22 Uhr).