Fernbedienung Tor Arbeitnehmer verloren wer haftet?
Hallo, bei uns auf der Arbeit haben wir als Arbeitnehmer eine Fernbedieung um das Tor öffnen zu können. Dieser finde ich aus unerklärlichen Gründen nicht mehr, ich vermute das dieser evtl. irgendwo sich in der Wohnung befindet verlegt habe (trotz suchen bisher nicht gefunden) oder evtl. verloren habe. Dazu muss ich noch sagen, das ich auch meinen Hausschlüssel verloren habe zur gleichen Zeit, dieser jedoch nicht zusammen mit der Fernbedienung am Bund dran war. Ebenso ist die Fernbedieung nicht dem Grundstück/Firma zuzuordnen, da kein Hinweis auf die Adresse dran war.
Diese Fernbedienung ist jedoch nur um das Tor öffnen zu können (Funk) um auf das Betriebsgrundstück zu kommen. Mit diesem kommt man nicht in das BEtriebsgebäude dafür haben wir einen extra Schlüssel.
Muss ich für den Verlust/Verschwinden der Fernbedienung haften? Ist mir hiermit Vorsatz oder mittlere oder sogar grobe Fahrlässigkeit vorzuweisen?
Wer hatte schon mal solch ein Fall oder kennt sich da aus?
Danke
3 Antworten
Das Teil befand sich in deinem Gewahrsam und somit bist du verantwortlich, mit Schuld oder Vorsatz hat das nichts zu tun. Du wirst deine Geldbörse öffnen müssen.
Deine Firma ist sicher versichert und ich hoffe Du auch. Frag aber vorher noch in einem Fundbüro nach.
Autor: JuraForum.de-Redaktion, verfasst am 19.05.2017, 07:43|
Schau mal auf o.g. Seite nach.
Leider kann ich im Moment nichts verlinken. Muss mein Handy neu aufsetzen.