Felgen geklaut was nun?
Mahlzeit,
meine Felgen wurden gestern leider geklaut und mein Auto wurde auf Steine gestellt.
Die Felgen waren irre teuer, nach welchen Kriterien zählt die Versicherung sowas eigentl aus? Habe auf Anhieb keine Dokumente gefunden da ich sie bar gekauft habe. Und was ist mit den Reifen, die wurden auch nur paar Monate gefahren, wurden grade neu gekauft ?
Würde mich freuen wenn mir da jmd eine gute Antwort geben kann.
Gruß Nico
5 Antworten
Du hast einen Teilkaskoschaden erlitten, dessen üblicher Selbstbehalt bei 150EUR Abzug vom Zeitwert liegt; eine Hochstufung gibt es nicht.
Das nur zur Info, weil jemand spekulierte, es handele sich um einen Vollkaskoschaden.
Du bist allerdings logischerweise in der Nachweispflicht! Belege solltest du nachträglich beschaffen und Polizei + Versicherer vorlegen. Belegst du GARNIX, wirst du auch genausoviel Entschädigung erhalten!
P.S.: Prüf' mal, ob der Verkäufer seine Felgen nicht vielleicht zurückgeholt und schon wieder "in der Bucht" eingestellt hat... :-)
Angelernte DBV/AXA-Vertreter sollten nicht versuchen, Profis zu belehren, sondern sich stattdessen weiterbilden. DU allerdings bist altersbedingt beratungsresistent, sorry!
Hast du denn überhaupt eine Diebstahlsversicherung? Und wurden diese "irren teuer" gekauften Felgen der Versicherung angegeben?
Wie willst du denn beweisen, dass du solche Felgen überhaupt hattest, wenn du nicht mal eine Rechnung vorlegen kannst?
Du hast doch sicherlich eine Kfz-Versicherung.
Lese einfach mal deinen Versicherungsvertrag - was darin versichert ist und ergänzend noch deine Versicherungsbedingungen.
Alternativ rufe deinen Versicherungsvermittler an.
Fragen nicht richtig lesen, wenig hilfreich in schlechtem Deutsch antworten, und dann Fachleuten sein Halbwissen offenbaren: So kennt man hier "Apolon".
Ein neuer Troll namens ProVersi treibt sein Unwesen hier im Forum.
Du solltest zuerst einmal die entsprechenden Gesetze und Versicherungsbedingungen lesen, bevor du ständig solchen Blödsinn vom Stapel lässt.
Rufe deine Versicherung an. Ich glaube Vollkasko bezahlt so was. Wenn nicht, sieh es als Lehrgeld und leiste Dir das nächste Mal Felgenschlösser zu Deinen "irre teuren" Felgen!
Nein - Vollkasko zahlt nicht!
Hallo.
Kannst du es beweisen und hast du das Versichert.?
Sonnst hast du Pech gehabt.
Vom Versicherungsrecht verstehst du nicht gerade sehr viel.
Welche Belege muss er denn vorlegen?
Und gemäß welchem § bekommt er nichts, wenn er diese Belege nicht mehr hat.
Tue dir selbst einen Gefallen und informiere dich mal über die entsprechenden Gesetze und schreib nicht ständig solch einen Blödsinn!