feiertag rausarbeiten?
hey ratgebergemeinde
meine freundin hat jetzt nen neuen job.festangstellt in einem baumarkt.sie soll laut arbeitgeber in dieser woche die stunden für samstag rausarbeiten.da ist ja bekanntlich feiertag.sie hat laut av eine 42stunden woche.ist das alles rechtens so? mfg
8 Antworten
Wenn sie in einer normalen woche von Montag bis Samstag je 7Stunden arbeitet hat sie die 42Stunden. Wenn sie diese Woche den Samstag "rausarbeitet" Montag bis Freitag je 8,4h MUSS sie diese Woche 42h + 7h bezahlt bekommen. Bzw. Sie muss den Samstag NICHT rausarbeiten.
DH. Anders ausgedrückt: Das werden Überstunden.
Soweit mir bekannt ist, gehört Baumarkt zur Kategorie "Einzelhandel" und da werden an Feiertagen 7,5 Std (bei 163Std./Monat) gutgeschrieben, vorausgesetzt der reguläre freie Tag fällt nicht auf den Samstag! Zudem komt auch noch, dass alle Einzelhandelsgeschäfte an Feiertagen geschlossen haben - Baumärkte erst recht!
Sollte der Chef es nochmal fordern, dann berufe dich auf §9 des ArbZG. Da steht: "Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden." Ausnahmen werden im §10 erläutert. Wobei dort der Einzelhandel mit keinem Wort erwähnt wird.
Hallo, die Antworten bisher sind leider falsch, auch wenn ich sie selbst gerne als richtig sehen würde. Im Gesetz ist die Rede von Wochenarbeitstagen, der Gesetzgeber hat die leider die Wochenendfeiertage nicht berücksichtigt. Samstag als Arbeitstag bleibt daher leider ein Arbeitstag, auch wenn auf den Samstag ein Feiertag fällt, das gleiche gilt übrigens auch für Sonntage, die ja in vielen Schichtbetrieben auch Arbeitstage sind, so wie bei mir :( Als Betriebsratsmitglied bin ich da,am 2. Weihnachtsfeiertag leider auch der Dumme und gehe arbeiten wenn andere noch unterm Weihnachtsbaum sitzen. Wenn der Feiertag Montag bis Freitag ist, dann wird die Wochenarbeitszeit entsprechend dem Anteil (1/5 oder 1/6) bei Vollzeit gekürzt. Nicht jedoch an einem Wochenende. In wie weit eine weitergehende Regelung in dem für Dich gültigen Tarifvertrag existiert mag ich von hier aus nicht sagen, hier solltest Du Deine Gewerkschaft ansprechen.
In Deinem Fallkommt es auch auf die Begründung vom Chef an, fällt die Arbeit aus, weil Feiertag ist, dann müsste er die ausgefallene Arbeitszeit am Wochenende gut schreiben, fällt die Arbeit aus, weil eh keine Kunden kommen oder weil er einfach so schließen will an diesem Tag, dann musst Du die Arbeitszeit nachholen, weil wie gesagt, es kein Wochenfeiertag ist.
Du bist anscheinend in einer anderen Branche tätig.
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz gilt:
Für Arbeitszeit,die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt,hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen,das er ohne Arbeitsausfall erhalten hätte.(§ 2 Abs.1)
Die Stunden für Samstag rausarbeiten ist somit totaler Blödsinn.
meiner meinung is das nich rechtens, aber chefchen vom baumarkt hat ne andere meinung