Parken mit Parkscheibe vor Beginn der Gebührenpflichtigen Zeit
Wie verhält es sich eigentlich damit. Also folgender Fall: Der Parkplatz ist von 09:00 - 18:00 Uhr gebührenpflichtig. Sollte ich nun aber vor dieser Zeit an diesem Parkplatz ankommen, reicht es da, die Parkscheibe ins Auto zu legen? Und kann ich dann den ganzen Tag dort stehen bleiben?
5 Antworten
Nein, du mußt ab 9.00 Uhr bezahlen. Wenn du vorher Geld einwirfst, zählt es auch erst ab 9.00 Uhr. Wenn du um 17.00 Uhr Geld bezahlst, das mehr ist als vorgeschrieben, wird das für den nächsten Tag ab 9.00 Uhr berechnet. So ist es jedenfalls hier.
hier und überall sonst auch.
Nein. Du mußt ab 9 Uhr für den Parkplatz zahlen.
Wenn Du also um 8 Uhr ein Ticket für eine halbe Stunde löst gilt es bis 9:30.
Nein, du kannst dir aber schon um 7.00Uhr einen Parkschein für den ganzen Tag kaufen der Parkschein gilt dann aber erst ab 9.00 Uhr und in der Zeit von 7.00 - 9.00 Uhr kannst du kostenlos dort parken!
Du kannst natürlich den ganzen Tag stehen bleiben. Allerdings mußt Du ein Parkticket für die Zeit ab 9:00 lösen. Wenn Du Dich nach 18:00Uhr auf den Parkplatz stellst brauchst Du auch keine Parkscheibe. Die Parkuhr wird Dir auch immer ein Ticket für die folgezeit ausstellen. Also für den nachfolgenden Morgen ab 9:00.
parkscheibe auf 9:00 stellen, höchstparkdauer beachten
bei einem parkscheinautomat zählt die zeit auch erst ab 09:00 ist alles so eingestellt.