Falsches Pronomen (er statt sie, etc.) verwenden strafbar (in Deutschland)?
Wenn ich über eine Person rede und dabei absichtlich das falsche Pronomen benutze und diese Person das mitbekommt, ist das dann strafbar?
Ich gehe davon aus, dass das unabhängig davon sein sollte, ob man transsexuell ist oder nicht. Muss ich rechtlich gesehen den Wunsch einer Person, diese mit "er" oder "sie" oder gar einem anderen Pronomen zu bezeichnen nachkommen? Ist es dafür Voraussetzung, dass die Person offiziell als männlich/weiblich/sonstiges eingetragen ist? (Und wenn ja, wie kann man das nachweisen? Das Geschlecht steht ja nicht einmal im Personalausweis.)
5 Antworten
Na, strafbar ist es sicher nicht, es ist für die betroffene Person höchstens eine Beleidigung, aber mehr nicht.
Wenn man solche Fragen weiterspinnt, wäre womöglich jede Form von Streit strafbar... das kann ja wohl nicht sein. Der Staat ist vlt für vieles zuständig, aber nicht für gutes Benehmen und höfliches Miteinander, das sollten schon die Eltern ihren Kindern mitgeben.
Nein, ist nicht strafbar, aber einfach nur Respektlos.
Da es nicht als Beleidigung gilt, und das das Einzige wäre, was theoretisch strafbar wäre, nein, es ist nicht strafbar.
Wenn mir jemand zu lange wegen Gender Mainstreaming blöd kommt, (wenn zum Beispiel jemand mich anmeckert, weil ich alle als Student bezeichne...), wird derjenige in der Regel von mir nur noch mit "es" angesprochen, oder halt Neutrumform, darüber kann es sich dann beschweren solange es dazu Lust hat...
Hä nein natürlich nicht weil es nicht auf das Geschlecht drauf ankommt, denn wenn wir einen Mann im weiblichen Körper hätten und sie mit "sie" ansprechen und nicht mit "er" (wie sie es wollen würde) wäre es keine Strafttat denn es kommt dafür ganz aufs physische an denn es gibt einen unterschied zwischen dem wie man sich fühl bzw als was man sich fühlt oder als das was man physisch ist. also könntest du theoretisch sagen das sie ein "er" ist
Nein ist nicht strafbar. Aber beleidigend und ziemlich lächerlich.