falsches geburtsdatum angeben?
ist es eigentlich strafbar, wenn man absichtlich/ausversehen ein falsches geburtsdatum angibt (auf internetseiten, foren, spielen, usw)
5 Antworten
Wenn du unter 14 bist, kann dir niemand etwas anhaben, da bist du nicht strafmündig.
Wenn du zwischen 14 und 18 bist und dich "älter" machst, dann kann es problematisch werden. Denn du weißt ja, dass es nicht einwandfrei ist.
Strafrechtlich ist das sicher kein großes Problem, aber haftungsrechtlich. Du bist ab 14 schon begrenzt haftbar für Verträge die du eingehst.
Kommt drauf an. Wenn man sich mit der Falschangabe Zugang zu Leistungen oder Waren verschafft die man bei richtiger Altersangabe nicht erhalten würde, dann ja - da fiele mir die Falschaussage oder gar Urkundenfälschung ein.
Ansonsten denke ich nicht.
kommt darauf an ... im Zweifel ist es Urkundenfälschung.
Nein, Urkundenfälschung ist es nicht. Eine Urkunde hat bestimmte Eigenschaften, die das Internet nicht bietet. Besonders die Zuordnung zu einer bestimmten Person ist schwierig.
Das rettet inm Zweifel dann auch den Ar..( sorry, Hintern natürlich).
Wikipedia .. urkunde...
hab nämlich auf mindestens 20 seiten mein falsches und jedes mal auch ein anderes angegeben^^
Same hahah
nein mach ich auch immer