Darf man jemanden heute noch als "Volksschädling" bezeichnen oder ist so etwas strafbar?

3 Antworten

Auch wenn man nicht gleich wegen Beleidigung oder Volksverhetzung belangt wird, heißt es nicht, dass man es "darf".

Beschämend ist so eine diffamierende Ausdrucksweise allemal!

Ob man darf oder nicht, für mich ist es ein Begriff aus einer Zeit wo das Menschenleben nichts wert war. Ganze Menschengruppen worden ermordet.

Wer dieses Wort heute noch - oder wieder - verwendet hat nichts dazu gelernt.

In welchem Zusammenhang?

Das war ein Wort, das häufig zu Propaganda-Zwecken in der Nazi-Zeit verwendet wurde. 

Das du unter Umständen mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hast, ist selbstverständlich, denn es gibt keinen rationalen Grund, warum man eine Person so titulieren sollte.

Rapunzelboy 
Beitragsersteller
 26.02.2016, 17:44

nun, einige Jungs, die der rechtsradikalen Szene nahestehen nutzen die Bezeichnung häufig.

Akainuu  26.02.2016, 17:48
@Rapunzelboy

Nun, dann wäre zum Beispiel der §§ 130, 185 StGB erwähnenswert.

Das ist keine Bagatelle. 

Ein kleiner Ratschlag an dich: Gib dich nicht mit Menschen ab, die ihre eigene Minderwertigkeit dadurch kompensieren wollen, dass sie andere Menschen als solche bezeichnen.