Falsches Höchstgebot bei ebay - Verkäufer besteht auf Kaufvertrag?
Hallo, Ich habe gestern Abend ein Handy (defekt) bei ebay ersteigert. Bzw meine Frau hatte für mich geboten. Nun hatte sie erstmal auf das falsche Handy geboten und versehentlich 2999 als maximal Gebot eingegeben. Direkt nach Kauf habe ich ihn angeschrieben allerdings besteht er auf den Kauf. Auch ließ er sich nicht ein an den unterliegen ein Angebot zu machen. Man sieht das der unter mir in 1 Euro Schritten, 45 Gebote auf dieses Handy abgegeben hatte. Ihm wäre es egal das ein falsches maximal Gebot abgegeben wurde. In 4 Tagen will er sein Geld. Was kann ich nun dagegen tun??
Bitte um eure Hilfe
Vielen Dank
10 Antworten
und versehentlich 2999 als maximal Gebot eingegeben
Du könntest das Gebot mit einer Willenserklärung anfechten.
Was ist zu tun, wenn man sich bei der Abgabe eines Gebots bei eBay vertippt hat?
Haben Sie versehentlich einen falschen Betrag bei eBay im Rahmen einer
Internetauktion eingegeben, so können Sie diese Willenserklärung
anfechten. Ist durch das versehentliche Gebot oder die
falsche Preisauszeichnung ein Schaden entstanden, so muss dieser vom
Irrenden ersetzt werden.
Quelle:
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/ebay-internetauktion/
Ich würde ebay kontaktieren; die können auch den hohen, unrealistischen Betrag einsehen - ebayer und Dein Verkäufer natürlich nicht -
Diese übermässigen Gebote, von einem bestimmten Bieter, sehen sehr nach Shill Bidding aus (das interessiert ebay übrigens überhaupt nicht, deshalb brauchst es nicht zu erwähnen); ebay will nur Provision.
Viel Glück !
Hat ebay Deinen VK angeschrieben und wenn ja mit welcher Begründung?
Wie geschrieben; kannst Du diesen unnormalen Betrag mit einer Willenserklärung anfechten. Ich nehme an, dass Du den VK nicht über diese hohe Bietsumme informiert hast?!
Herzlichen Dank für Deinen Stern und LG, Margita
Brav meinen Link kopieren. :-)
@Dosenrosen: Deine Antwort las ich nicht; noch bin ich in der Lage selbst zu recherchieren. Ich kopiere nicht mal Links von ebay-Experten und auf deren Meinung lege ich größeren Wert.
Dein Kommentar:
Er droht jetzt ebay einzuschalten wenn nicht bezahle er hat sicher 40
Euro von einem Kumpel mit bieten lassen hab den Fehler gemacht vorher
nach zu fragen was genau für Handy es ist
Das steht doch klar im Angebot:
Es ist keine James Bond edition - Ebay hat die Beschreibung hinzugefügt und ich weiß nicht wie ich es ändern kann.
Und damit hat der Verkäufer Recht. Bei ebay muss für die Angebote von Mobiltelefonen der ebay-Katalog verwendet werden. Und dieser ist mangelhaft.
Der, von mir fett markierte, Satz wurde von dem Verkäufer nicht nachträglich eingesetzt. An dem Angebot wurden nach dem Einstellen des Artikels keine Änderungen vorgenommen.
Du hast keine Handhabe gegen den Verkäufer.
Bezahlen und fertig. Du hast mit einem Verkäufer auf der Verkaufsplatftform ebay einen Kaufvertrag gem. BGB geschlossen und bist zur Abnahme verpflichtet:
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
Auf der anderen Seite kann der Verkäufer Dich zvilrechtlich zur Erfüllung des Kaufvertrags zwingen.
Kauf wird abgebrochen, Ebay hat mir gesagt, auf keinen Fall bezahlen!! Sie haben ihn angeschrieben das so nicht geht.
Als Neu einstellen aber es sich um einen defekte Artikel handelt.
Verkäufer stimmt Abbruch zu, ohne irgendwelche Kosten für mich,....
Vielen Dank für eure Hilfe,....
Es ist schön, dass der Verkäufer dem Kaufabbruch über ebay zustimmt. Damit erhält er seine Verkaufsprovision gutgeschrieben.
ebay hat, einmal mehr, sich in Rechtsgeschäfte eingemischt, und damit eindeutig die Kompetenzen einer Firma überschritten.
ebay ist eine US-amerikanische Firma, die eine Verkaufsplattform nahezu weltweit gegen Gebühren zur Verfügung stellt.
Der Firma ebay, mit europäischem Steuersitz in Irland, steht nicht der Eingriff in gem. BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch) in Deutschland geschlossene Kaufverträge zu.
Es besteht immer noch ein Kaufvertrag, dessen Erfüllung durch Dich, der Verkäufer zivilrechtlich erstreiten kann.
Leider wird er es wahrscheinlich nicht tun. Ich an seiner Stelle würde handeln.
Anfechtungsgrunde wären doch 1. Inhaltsirrtum: ich habe die Artikelbeschreibung falsch verstanden. Er hat das Handy als neu eingestellt. Neu bedeutet für mich es funktioniert, allerdings ist das Handy defekt. er hätte es doch eigentlich als defekt einstellen müssen? 2. Erklärungsirrtum. Ich habe mich beim maximal Gebot vertippt. 3. Eigenschaftsirrtum. Er hat das Handy als neu eingestellt dabei ist es defekt. Wäre dies nicht ausreichend??
1. Inhaltsirrtum: ich habe die Artikelbeschreibung falsch verstanden
Nö, auch nicht nach dem ganzen Hin und Her, das Du hier an Argumenten in Deinen vorherigen Kommentaren eingeworfen hast.
Er hat das Handy als neu eingestellt. Neu bedeutet für mich es
funktioniert, allerdings ist das Handy defekt. er hätte es doch
eigentlich als defekt einstellen müssen?
Nö, er hat das Handy eingestellt unter "Neu, Sonstige (siehe Artikelbeschreibung" und zusätzlich mit einem Untertitel versehen: "Wie neu!!! Panzer Schutz folie vorne und hinten. Funktioniert nach einem Update nicht mehr."
2. Erklärungsirrtum. Ich habe mich beim maximal Gebot vertippt.
Das hättest Du nur sofort, nach Eingabe, als Dir alles angezeigt und auch per email besätigt wurde, reklamieren müssen. Dein Maximalgebot kann keiner einsehen, weder andere Käufer noch Verkäufer. Das siehst nur Du.
3. Eigenschaftsirrtum. Er hat das Handy als neu eingestellt dabei ist es defekt. Wäre dies nicht ausreichend??
Nein, Erklärung siehe weiter oben zu 1.
Du hast zu unterschiedliche Zeiten insgesamt drei Gebote abgegeben:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=142095319721&aid=i***7&eu=&bidtid=1304660251004&view=NONE&ssPageName=PageBidderProfileViewBids_None_ViewLink
um 17:11h, um 17:42h und um 17:44h.
Irgendwann hättest Du Dir doch das Angebot mal anschauen, lesen müssen.
Dein Mitbieter scheint etwas ungeschickt beim Bieten zu sein,
dass Du kannst nicht gleich Shill-Bidding unterstellen:
bhttp://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=142095319721&aid=i***m&eu=&bidtid=1304660291004&view=NONE&ssPageName=PageBidderProfileViewBids_None_ViewLink
Jedenfalls hat er noch keine Gebotsrücknahmen im Gegensatz zu Dir.
Nach meiner Meinung bist Du in der Pflicht den Kaufvertrag von Deiner Seite aus endlich durch Zahlung zu erfüllen.
Ergänzung, weil die Links mal wieder nicht anzuklicken sind
Deine Gebote: http://t1p.de/fm0q
Gebote Deines Mitbieters: http://t1p.de/y5mi
Nach Abschluss der Auktion kannst Du keine Gebote mehr zurücknehmen, das hättest Du vor Ende der Auktion tun müssen. Jetzt kann der Verkäufer selbst entscheiden, ob er Dein Gebot aus Kulanz streicht und ein Angebot an einen unterlegenen Bieter macht (was dieser wiederum nicht annehmen muss) oder ob er auf die Einhaltung des Vertrags besteht. So wie ich Dich verstehe besteht er aber auf Einhaltung des Kaufvertrages, ergo kannst Du da relativ wenig machen, außer zahlen und das nächste Mal besser aufpassen.
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/ebay-internetauktion/?mobile=1
Relativ weit unten. ;-)
Du kannst es anfechten, im blödsten Fall, vor Gericht.
1. Sag ihm, dass es ein falsches Gebot ist.
2. Gibt es Urteile darüber, dass Preise weit über oder unter dem Realwert nicht rechtens sind. (Tankstellenfehler als bekanntes)
3. Sag ihm, er kann es gerne probieren, ab jetzt nur noch per Anwalt, wenn ihm das wegen 29,99€ Zeit und Geld wert ist. Okay. ;-)
4. hau deine Frau :-P
Das Problem ist, Verträge gelten erstmal bindend, können aber auf dem Rechtsweg immer angefochten werden.
Er weigert sich kauf zu stornieren oder Angebot an unterliegenden zu machen. Da es sicher sein Kumbel oder so war. Das Handy gibts neu schon für 360 € und ich habe es nun defekt für 301 € mit Versand.
Können Sie mir bitte sagen was ich ihm nun schreiben könnte?
Wäre Ihnen sehr sehr dankbar für Ihre Hilfe,...
nichts, du hast bzw. deine Frau das kaputte Handy gekauft
da würde ich keinen Ärger provozieren. sobald es hast, mach eine Werksrückstellung
Gut, da hast du natürlich jetzt ein anderes Problem, es ist ein halbwegs sinniges Gebot. :-/
Wären es die 2999€ wäre es durchaus möglich, deine letzte Chance wären nun dich an Ebay zu wenden. Aber auch das könnte kompliziert werden.
Natürlich besteht der Verkäufer auf dem Kaufvertrag. Bei Ebay wird man zweimal gefragt, ob man bieten will.
Du hast einen gültigen Vertrag und den hast du einzuhalten. Ebay ist kein Spielplatz.
habe ebay eingeschaltet, sie bitten den Verkäufer um Abbruch trotzdem besteht er auf Kaufvertrag und kommt noch mit Lagerkosten ab dem 8 Tag und Inkassounternehmen