Auto bei Ebay ersteigert, Verkäufer meldet sich nicht was kann und soll ich am besten tun?
Habe ein Auto für 2000 Euro auf Ebay ersteigert (noch nichts bezahlt). Habe dem Verkäufer eine Nachricht gesendet wann ich denn den Wagen abholen könnte. Keine Antwort. Den Ebay Account hat er wahrscheinlich nur für den Verkauf angelegt, da 0 Bwertungen. Seine Adresse habe ich mit Vor - und Nachnamen.
Was soll ich am besten tun?
Soll ich hinfahren (200km Entfernung von mir) klingeln und wenn er den Wagen nicht rausgeben will die Polizei rufen? Wir haben ja einen rechtskräftigen Kaufvertrag.
Was würde eventuell ein Anwalt kosten? (habe keine Rechtsschutzversicherung)
Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort
Michi
13 Antworten
erstmal bei ebay eine Beschwerde machen und melden
wo steht was von 2 Tagen ?
Gib mal bitte die Artikelnummer an.
Ja, du hast durch den Kauf über ebay mit dem Käufer einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen, ich bin mir jedoch nicht sicher, ob es Sinn macht, diesen einzuklagen.
Soll ich hinfahren (200km Entfernung von mir) klingeln und wenn er den Wagen nicht rausgeben will die Polizei rufen?
Was soll denn die Polizei dabei? Weswegen willst Du denn Strafanzeige stellen?
Kaufverträge sind, wenn überhaupt, zivilrechtlich einklagbar. Und das "wenn überhaupt" heisst, wenn Du Chancen hast. Denn für alle Kosten musst Du erst einmal in Vorlage treten.
Bitte antworte im Kommentar. Wenn Du eigene Antworten mit weiterführenden Erklärungen gibst, wird Deine Frage mehr als zerrissen.
Bin kein Jurist aber so wie ich dass sehe habe ich einen gültigen Kaufertrag mit dem Verkäufer. Somit gehört der Wagen mir sobald ich dem Verkäufer das Geld gebe. Deshalb habe ich an Polizei gedacht aber naja.
Artikelnummer würde ich ungern veröffentlichen da der Verkäufer sich sicherlich auch im Internet schlau macht und das Thema hier finden könnten.
In der Auktion steht: Die Beschreibung des Autos, dass er keine Garantie, Gewährleistung gibt. Es ist kein Zeitraum angegeben wann der Käufer den Wagen abholen soll. Und: Barzahlung bei Abholung.
Und was lernt der Käufer, wenn er diese Frage findet? Dass er mit Dir einen gültigen Kaufvertrag hat.
Um Dir zu helfen, benötige ich die Artikelnummer. Anders kann ich den Verkäufer nicht einschätzen.
Du musst da dringend Strafrecht und Zivilrecht auseinander halten, die Polizei gehört zum Strafrecht. Man kann, wenn man sich betrogen fühlt, Anzeige wegen Betruges erstatten, die Polizei ermittelt und das Gericht bestraft gegebenenfalls.
Das mit Kaufvertrag und Geld bzw. Übergabe gehört aber ins Zivilrecht. Da hilft die Polizei nicht weiter. Da brauchst du einen Anwalt und der muss ggf. auf Herausgabe des Fahrzeuges klagen, wenn er das Auto nicht freiwillig hergeben will. Die Polizei könnte allenfalls helfen, wenn in einem rechtskräftigen Gerichtsurteil die Herausgabe zu einem bestimmten Termin beschlossen wurde.
Das heisst, du müsstest dir einen Anwalt nehmen erst mal auf eigene Kosten und ggf. prozessieren. Das dauert, ist kostspielig und keiner weiss, wie es am Ende für dich ausgeht. Und selbst wenn es gut ausgeht, ob man was von seinen Kosten oder das Auto bekommt, das kann man trotzdem nicht sagen. Bei manchen ist einfach nichts zu holen.
Daher die Beurteilung, ob sich das für dich wirklich lohnt, diesen Weg zu gehen.
Erstmal, bevor der Fragesteller weitere Schritte unternimmt, sollte er dem Verkäufer schriftlich und nachweislich unter Fristsetzung zur Erfüllung auffordern.
Der Höchstbietende und der Verkäufer haben rechtlich einen Kaufvertrag abgeschlossen.
Polizei rufen - weshalb?
Kaufverträge sind eine Privatsache.
Und der Verkäufer hat noch gar keinen Kaufvertrag unterschrieben.
#Loki Das was du beschreibst hat mit dem Begriff der Rechtskräftigkeit überhaupt nichts zu tun. Mit juristischen Begriffen muss man vorsichtig sein!
Die Ebay Auktion ist ein 100%iger rechtskräftiger Kaufvertrag. So viel weiß ich sicher.
Verträge sind niemals rechtskräftig.
Bitte was xD? Natürlich sind Verträge rechtskräftig, deshalb sind es ja Verträge xD.
Du hast einen gültigen Kaufvertrag. Gib dem Verkäufer schriftlich eine Frist zur Übergabe des Fahrzeugs. Sollte er dir zur genannten Frist das Auto nicht zur Verfügung stellen, dann setz ihm eine Nachfrist unter Ankündigung weiterer Schritte und dass du ggfs. Schadenersatz von ihm fordern wirst.
Wenn dem Verkäufer der Verkaufspreis zu niedrig ist, hat er Pech gehabt. Er hätte einen Mindestpreis angeben oder einen höheren Startpreis wählen können. Das ist nun mal das Risiko, wenn man etwas per Auktion verkauft.
Eine Beschwerde, weil jemand zwei Tage nicht antwortet? Dein Ernst?