Ebay, Problem, nachträglich Höchstbietender will nicht zahlen!
Ich habe ein Problem mit einem Käufer.
Vor wenigen Tagen ist ein Artikel von mir ausgelaufen auf den wild
geboten wurde.. letztendlich ging er für ca 60 Euro weg!
Während der Artikel noch lief hat mich ein Käufer angeschrieben, dass er
den Artikel doch nicht mehr möchte und ob er sein Gebot zurücknehmen
kann.. habe es daraufhin gestrichen!
Jetzt weigert sich aber der nächst Höchstbietende, der den Artikel jetzt
ersteigert hat, ihn auch zu bezahlen!
Meine Frage ist nun, ob der Käufer dies so einfach darf?!
Wenn ja frag ich mich warum ein abgegebenes Gebot nicht bindend ist,
obwohl man vor Abgabe eines Gebotes darüber belehrt wird?!
Bitte helft mir in diesem Fall, weiß nicht mehr weiter, da es sich
auch nicht um einen kleinen Betrag handelt.. zudem möchte ich, falls es
rechtens ist was dieser Käufer tut wissen, was ich tun kann um mich vor
solchen "Spaßbietern" oder Käufern die sich danach umentscheiden,
absichern kann!
Dank im Vorraus :)
7 Stimmen
7 Antworten
Die Sache ist ganz einfach:
Wer bei Ebay überboten wurde, ist nicht mehr an den Vertrag gebunden, wenn dieses höhere Gebot zurückgezogen oder gestrichen wird - und er dadurch wieder Höchstbietender wird.
Es ist KEIN rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen - wenn einer der beiden Parteien den Vertrag nicht möchte, ist er hinfällig...
cool danke ;)
nochmal allgemeinverständlich:
Wenn ich wo biete und ich bin überboten - dann ist die Sache für mich erledigt.
ich schau mich woanders um und kaufe vielleicht auch schon woanders.
Wenn ich dann plötzlich wieder Höchstbietender bin, brauch ich den Artikel nicht mehr - und ich will ihn vlt. auch nicht mehr...
Es gibt zu diesem Thema auch eine höchst betrügerische Variante, deshalb sind auch die VERkäufer geschützt, weil sie nicht an den Vertrag gebunden sind.
Wen es interessiert:
http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=gebotsabschirmung
du kannst nicht den käufer zur zahlung zwingen wenn er in der auktion nicht definitiv den höchsten betrag eingegeben hat. wenn den einen von seiner zahlungspflicht freistellst kippt dass ganz system ab, dann zahl mal deine gebühr und lerne daraus
Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen wenn: Der nun Höchstbietende bereits vorher ein Gebot abgab. Dann ist er zur Zahlung dieses Betrages sehr wohl verpflichtet!
Hat er sein Gebot nach dem Bieter, dessen Gebot gestrichen wurde, abgegeben, ist er nicht zur Annahme des Vertrags verpflichtet. (Kaufvertrag = Antrag + Annahme)
Biete ihm z.B. an, dass er zu seinem Erstgebot (wenn vorhanden) den Artikel erwirbt. Wenn kein Erstgebot VOR dem getrichenen Gebot vorliegt, hast du kein Recht auf die Zahlung.
Trotzdem würde ich Ebay in diesem Fall kontaktieren. Die werden dir sicherlich besser erklären könne, was auch technisch hinter der Streichung eines Gebotes vorgeht und wie man in deinem Fall vorgehen sollte. Um Ärger zu vermeiden biete dem Käufer ggf. einen anderen Preis an (Achtung: Ggf. Verstoß gegen Ebay-Richtlinien) oder stelle den Artikel noch einmal ein, in der Hoffnung, dass das Gebot wieder annähernd gleich ist.
komplett falsch.
Leider ist es so, wenn der Bieter einmal überboten wurde, dann muß er den Artikel nicht mehr kaufen, auch, wenn das höhere Gebot gestrichen wird. Denn stell dir mal vor, du bietest auf etwas, wirst überboten, denkst ja dann, du bekommst das nicht. Dann bietest du bei jemand anderem, wirst überboten, und dasselbe noch bei drei anderen. Dann hast du nachher womöglich 5 gleiche Artikel am Hals, nur weil jeweils der Höchstbietende abgesprungen ist. Daher ist die Sache erledigt, sobald man überboten wurde. Denn man muss nicht damit rechnen, dass der Höchstbietende vom Kauf zurücktritt.
Was du jetzt machen kannst, ist, deinen Artikel dem unterlegenen Bieter zum Sofort-Kauf anbieten. Dafür gibt es einen Link bei Ebay "Angebot an unterlegenen Bieter". Der befindet sich neben dem Artikel, wenn du "Aktion" anklickst. Dann kannst du dem nächsten das anbieten. Lehnt der ab, dann kannst du es dem übernächsten anbieten, etc.
Und auch, wenn die es jetzt alle nicht wollen, kannst du ja den Artikel wieder einstellen. Der geht bestimmt wieder so hoch.
Viel Glück :o) .
Das ist wie bei Käufen im alltäglichen Leben: Wenn ich jemandem 1000 Euro für sein Auto biete, und er sagt nein, weil da jemand ist, der ihm daraufhin 1100 bietet, dann wird dein Angebot hinfällig. Du bist nicht mehr an dein Wort und deinen Vertrag gebunden. Tritt der neue Käufer zurück, muß der Verkäufer dich fragen, ob du es noch für 1000 haben willst. Du mußt es also nicht automatisch kaufen!
zum Nachlesen:
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#auktion
§10, 1.