Falsche Möbellieferung,- kann man auf sofortiger Abholung bestehen?
Wir haben 2 Schlafsofas bei einem Online-Möbelhaus bestellt, die jetzt nach mehreren Wochen, Anfang Dezember falsch geliefert worden sind (Farbe/Stoff stimmt, Modell jedoch falsch).
Möbelhaus will die richtigen dann Ende Januar liefern und die falschen dann wieder mitnehmen. bis dahin sollen/dürfen wir die Sofas nutzen.
Da wir ein sehr enges Treppenhaus haben, wo die Sofas nur sehr erschwert in die obere Etage transportiert werden können, möchten wir eine sofortige/zeitnahe Abholung, weil die Teile hier unten sehr im Weg stehen (gerade vor und zu Weihnachten).
Kann man auf einer sofortigen Abholung bestehen,- wie ist die Gesetzeslage? Können wir sie außer Haus einlagern (gemietete Lagerfläche in Halle) und die Kosten hierfür dem Verkäufer in Rechnung stellen. Wie hoch dürfen diese lt. Gesetz sein?
Brauche dringend eine kompetente Auskunft zur Rechtslage.
Marion M.
4 Antworten
Kann mir vorstellen, dass ihr eine "angemessene Frist" erteilen müsst. Ich würde sagen, dass Anfang Januar hier angemessen wäre, da Weihnachten etc dazwischenliegt. Ende Januar dagegen ist ziemlich lang.
Die Austauschlieferung kann erst Ende Januar erfolgen, weil der Hersteller über Weihnachten Betriebsferien hat und da die Sofas nicht gefertigt werden können.Aufgrund der Renovierung eines Raumes noch vor Weihnachten und beengeten Verhältnissen, sind uns die falschen Sofas daher extrem im Weg.
Nun, die Firma hat euch die Nutzung der falsch gelieferten Möbel zugesagt, bis die neuen Möbel geliefert werden.
Normalerweise werden die Möbel bei Anlierferung doch vom Lieferanten in die Wohnung verbracht. Frage stellt sich mir, warum wurden die Möbel nicht in die Wohnung verbracht und nur abgestellt. Ist das im Kaufvertrag so vereinbart ?
Wenn falsch geliefert wurde, kann man auf die Abholung der Möbel bestehen, weil diese, wie du sagst, im Wege stehen.
Ich würde die Lieferfirma höflich darum bitten, die Möbel abzuholen, weil dir nicht zuzumuten ist, dass die Möbel im Wege stehen. Sicher wird sich eine Lösung finden lassen, wenn man im Guten versucht die Sache erledigen zu lassen. Es sollte eigentlich für die Lieferfirma möglich sein, eine Fahrt einzuplanen um die Möbel abzuholen.
Wenn sich die Firma denoch weigert die Möbel abzuholen, würde ich denen mitteilen, dass du diese von einer Spedition abholen und einlagern lässt. Die Kosten der Lieferfirma in Rechnung stellen. Schliesslich hat die Lieferfirma diese Situation verschuldet und muss für eine akzeptable Lösung sorgen. Die kann aber nicht heissen, dass du wochenlang die falsch gelieferten Möbel bei dir stehen lassen musst.
Und was würdest du davon halten, dass Sofa doch so, wie von dir geplant zu nutzen, also auch hoch zu tragen, den Verkäufer aber das alte von oben abholen und das neue hoch tragen zu lassen?
Du hast ein Recht auf Rückgabe der falsch gelieferten Ware. Wenn er die Ware nicht abholt, teile ihm mit, dass du diese, wie ich schon geschreiben habe, eine Spedition beauftragst, welche die Ware abholt und einlagert. Dies auf Kosten der Lieferfirma läuft.
Du forderst mit der Abholung nichts Unrechtes. Ds Gesetz sagt, dass du die Ware zurückgeben kannst, weil falsch geliefert.
Wenn du ihm eine Frist von 8 Tagen einräumst, dürfte das ausreichend für den Lieferanten sein, die Ware abzuholen.
Setze dich mit der Geschäftsleitug zunächst telefonisch in Verbindung und kläre den Termin zur Abholung ab.
Notiere dir den Namen mit wem du gesprochen hast. Da bis Weihnachten noch gut 2 Wochen vergehen, sollte die Abholung einzuplanen sein. Sage deinem Gesprächstpartner auch, so er die Ware nicht vor Weihnachten abholen lässt, dass eine Spedition die Sache übernimmt und das auf seine Kosten.
Lasse dir einen Abholtermin schriftlich bestätigen.
Hier geht es eben um die Frage, was zumutbar ist. Ich sehe die Zeit ab Lieferdatum bis Ende Januar des nächsten Jahres als nicht zumutbar.
Ich würde vielleicht die gelieferte nehmen, aber ihnen klar machen das du dafür nicht bezahlst. Vielleicht kannst du was umsonst raushauen.
Die Restzahlung für die Sofas ist in BAR bei Anlieferung erfolgt,- somit ist bereits alles bezahlt. Wir möchte die Sofas, so wie wir sie bestellt haben auch geliefert bekommen.
bestehen könnt ihr schon drauf.. müßt halt extra bezahlen
Wieso sollen wir für die Abholung von falsch gelieferter Ware bezahlen, die wir so nicht bestellt haben? Dass es sich um die falschen Sofas handelt, konnte man erst nach dem Auspacken sehen und nicht gleich bei Anlieferung.
Die Liefrung erfolgte frei Bordsteinkante.
Mein Rechtsempfinden ist auch so, dass man es uns nicht zumuten kann, die Sofas unter sehr erschwerten Bedingungen 2 x durchs viel zu enge Treppenhaus zu transportieren. Zumal die Sofas hierbei auch einen Schaden bekommen könnten. Leider hat der Händler auf meinen Vorschlag, die Sofas dann außer Haus einzulagern und das dann zu berechnen, nicht reagiert.
Mir wäre wichtig zu wissen, was das Gestzt dazu sagt. Ich möchte ja nichts unrechtmäßiges fordern bzw. genau wissen, wie die Lage ist.