40% Stornogebühr für Couch - rechtens?!
Hallo,
ich wollte mir eine Couch von einer großen Möbelkette liefern lassen. Leider hat sich bei der Anlieferung rausgestellt das diese nicht durch die Tür, oder sonstige Hausöfnnungen passt.
Da ich nun vom Kaufvertrag zurück treten will, soll ich 40% Stornogebühren zahlen.
Ist das rechtens?! Kann ich mir nicht vorstellen....
7 Antworten
Wird schon rechtens sein. Wenn Du etwas bestellst, dann hast Du Dich vor dem kauf bzgl. der Maße zu informieren ob alles passt. Dazu gehört nicht nur der Bereich wo Du das Teil aufstellen möchtest, sondern leider auch eben der Transportweg.
Ich würde allerdings auf Kulanz pochen und fragen wie es ist, wenn Du eine andere Couch bei Ihnen kaufen würdest. Die kommen Dir dann sicher entgegen.
Wird schon rechtens sein?
Sehr naive Einstellung! Wenn du wüsstest was Händler alles machen, was garantiert nicht erlaubt ist.
In den AGB,in der Regel auf der Rückseite des Kaufvertrages,sollte etwas über Rücktritt vom Kaufvertrag vermerkt sein.40 % des Kaufpreises erscheinen mir aber sehr hoch. 25 % wären m.E.angemessen und sind allgemein üblich.
Bedenke dabei,dass der Käufer dafür verantwortlich ist,dass die Möbel vom Mass her in die Wohnung geliefert werden können.Der Verkäufer kennt die häuslichen Verhältnisse nicht.
Du kannst aber mit dem Geschäftsführer des Möbelhauses verhandeln,wie es bei einem Ersatzkauf mit der Verrechnung der Kosten aussieht,denn du brauchst ja eine Sitzgelegenheit.
Bitte ihn dann auch gleich,dass er dir einen Fachmann schickt,der genau ausmisst,welche Maße nicht überschritten werden dürfen.Dann bist du auf der sicheren Seite.
beide ver-käufer, sollten sich darum kümmern ob die ware passt bei anlieferung, bei kauf hast du den kaufvertrag unterschrieben, da stand wohl diese 40% drin (reine -absicherung-) weil mal später vielleicht wo anders eine billigere findet
Du hast bei gewerblichen Händlern ein 14 tägiges Rückgaberecht - das ist unwiderruflich. Bei Amazon / eBay sogar 30 Tage!
Über 40 Euro müssen sogar die Versandkosten übernommen werden.
Also Pech des Verkäufers.
Wenn Deine "Öffnungen" standardisiert sind, bezahlst Du keinen Cent, wenn allerdings Deine Tür, Deine Fenster, extrem enge Sondermaße haben, solltest Du Dich mit der Möbelkette arrangieren.
Wenn Deine "Öffnungen" standardisiert sind, bezahlst Du keinen Cent,<
Diese Aussage halte ich für falsch,denn grundsätzlich ist der Käufer dafür verantwortlich,dass die gekauften Möbel in die Wohnung geliefert werden können.