Falsche Matrikelnummer und Namen auf dem Klausurbogen angegeben, was hat das für Konsequenzen?

3 Antworten

Also erstmal ist das ein Täuschungsversuch, also durchgefallen. Dokumentenfälschung/Betrugsversuch etc. schlisse ich (Rechtlich gesehen) aus.

So wie ich die meisten Unis kenne, geht er den Dekan ehr damit auf die nerven das er deswegen seine Zeit verschwendet. Da gibts vermutlich einmal geschimpft und gut ist.

Letstalkabit 
Beitragsersteller
 23.03.2018, 01:49

danke für die Antwort. Wir haben auch lang darüber diskutiert ob das als Betrugsversuch gelten könnte. Morgen geht er direkt zum Dekan

Ich nehme einfach mal an: Du hast dich für diese Prüfung anmelden müssen, so wie an eigentlich allen Unis die ich kenne.

In der Regel wird auch die Anwesenheit + Person während der Prüfung überprüft. Das geschieht in durch Studentenausweis/Lichtbildausweis + Liste, bei der man unterschreibt (So kenne ich es zumindest).

Bei der späteren Bewertung der Prüfungen wird nun auffallen, dass eine Anzahl Studenten n bei der Prüfung anwesend war, eine Zahl n an Prüfungen abgegeben wurden und nur eine Anzahl n - x an Prüfungen zugeordnet werden kann.

Jetzt können genau 2 Sachen passieren: Die Uni versucht die "unbekannten" Prüfungen dem Studenten zuzuordnen oder lässt eingeschriebene Studenten ohne eindeutig zuordenbare Prüfung durchfallen.

Was genau passiert hängt vom Prüfer, der Uni und meist auch Studentenzahlen ab.

Bei meiner Uni wurden einfach alle Studenten, denen man keine Prüfungsleistung zuordnen konnte, mit 5.0 bewertet. Es ist nicht der Job der Dozenten/Prüfer sich durch unleserliche Handschrift zu quälen und Wörter zu raten.

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Was kann man nun also machen:

Variante a)

Du gehst zum verantwortlichen Professor und sagst ihm, dass du am Ende Panik hattest, weil deine Prüfung so mies lief und dich nicht erinnern kannst was du in die Namenszeile geschrieben hast, du dir aber durchaus vorstellen kannst das es Unsinn war.

Vielleicht lässt er dich deine Arbeit raussuchen und den Namen richtig schreiben. Vielleicht sagt er dir auch "Pech gehabt, komm nächstes Jahr wieder"

Variante b)

Du nimmst einfach deine 5.0 an und lässt es wie es ist.

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Es ist übrigens nicht so, dass jeder Student am Ende immer was abgibt. Ich habe Leute gesehen, die einfach nach 20 min wortlos aus der Prüfung gegangen sind. Die hatten dann für den Versuch eine 5.0 und das wars.

Rechtliche Konsequenzen sehe ich hier nicht kommen. Für dich entsteht in keinen Fall irgendein Vorteil.

Sie finden raus, dass du falsche Angaben gegeben hast und könnten irgendwie nachweisen, dass es bewusst und in voller Absicht geschehen ist: Du fällst durch.

Sie finden es nicht raus, du hast somit keine Arbeit abgegeben: Du fällst durch.

Problematisch wird es erst, wenn du versuchst die Prüfung anulieren zu lassen, indem du was unwahres behauptest wie z.B. "Ihr habt meine Prüfung verloren".

Kann mich Eismensch nur anschließen, sehe ich genau so!

Was noch wichtig sein könnte: hat dein Freund einen "Fakenamen" angegeben (also einen Namen, den es so nicht gibt) oder einen "echten"? Falls er den Namen eines Freundes mit der passenden Matrikelnummer angegeben hat könnte man ihm vorwerfen, dass er dieser Person bewusst schaden wollte. In diesem Fall könnten noch weitere Konsequenzen drohen.