Falsche Gehaltsangabe im Arbeitsvertrag
Im Einstellungsgespräch wurde mir ein Stundenlohn von 11 € zugesichert, Nach bereits 2 Tagen Arbeit erhielt ich den Arbeitsvertrag mir einer Gehaltsangabe von 9,50 €. Was tun?
4 Antworten
Da würde ich mal nachhaken, ob es sich um ein Missverständnis handelt bei dem Arbeitsvertrag. In manchen Unternehmen weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut oder es war ganz einfach ein Mißgeschick. Ich kann mir nicht recht vorstellen, dass es sich hier um eine böswillige Absicht handelt, das wäre doch gar zu offensichtlich. Sprich mit den Leuten und sollten sie doch auf dem "neuen" Stundenlohn beharren (etwa, weil sie sich im Vorstellungsgespräch mit der Bezahlung für diesen Job geirrt haben), dann würde ich mir sehr gut überlegen, ob ich mich darauf einlasse.
Ähm, vllt. erst gar nicht das arbeiten anfangen, bevor der Vertrag unterschrieben ist?
Nun, egal, dafür ist es jetzt zu spät...
Also den AV bloß nicht unterschreiben! Geh damit zu deinem Personalverantwortlichen und frage mal nach, vllt. ist es ja ein Tippfehler oder so. Wenn der AV dann korrigiert wurde, dann diesen unterschreiben. Sollte man dir aber doch nur die 9,50€ geben wollen, dann überlege dir, ob du das willst oder nicht. Solange du den AV nicht unterschrieben hast, hast du keine Verpflichtungen zu erfüllen und kannst von jetzt auf gleich einfach gehen.
den arbeitsvertrag zurück geben (nicht unterschrieben ) und auf das einstellungsgespräch verweisen das dort die vereibarte entlohnug nicht übereinstimmt mit dem im arbeitsvertag, mündlich zählt das wie schriftlich, sollten sie nicht drauf eingehen oder sich einlassen musst du für dich selbst entscheiden ob du dich mit weniger zufrieden geben willst. sie versuchen dich natürlich für weniger zu bekommen aber marks und engel haben schon gesagt " verkaufe deine arbeitskraft so teuer wie nur möglich "
marks und engel
Wenn schon, dann Marx und Engels!
Ist der erste Unterschrieben, dann ist der gültig und der Neue nur, wenn Du Ihn unterschreibst.
... allerdings, wenn Du nicht unterschreibst - während der Probezeit kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden ...