Muss mich mein Arb.geber bei dem 450€ Job trotzdem bezahlen auch wenn ich nicht gearbeitet habe weil

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Du hast in einem Kommentar schon den richtigen Paragraphen angegeben: es ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG§ 12 "Arbeit auf Abruf"; dort heißt es in Abs. 1 Satz 3f:

Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.

Mit anderen Worten:

Auch wenn der Arbeitgeber Deine Arbeitsleistung nicht abruft, bist Du auf jeden Fall trotzdem für mindestens 10 Stunden zu bezahlen!

Ruft er Deine Arbeitsleistung nicht ab, gerät er nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" in den Annahmeverzug; wenn er Deine Arbeitsleistung nicht abruft, weil nicht genug Arbeit vorhanden ist, gehört das zu seinem Betriebsrisiko, dass er nicht auf Dich abwälzen darf.

Die Zuweisung von Arbeit an den Arbeitnehmer gehört zu den arbeitsvertraglichen Hauptpflichten des Arbeitgebers; tut oder kann er das nicht, verstößt er dagegen, auf ein "Verschulden" des Arbeitgebers kommt es dabei nicht an.

In dem Paragraphen heißt es:

Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Kurz:

Du musst also so bezahlt werden, als hättest Du gearbeitet, und musst die tatsächlich nicht gearbeitete Zeit auch nicht nachholen!

Das gilt nur dann nicht, wenn durch diese Vorschrift der Betrieb in seiner Existenz bedroht wäre (in Zusammenhang mit einem Minijob ist das aber kaum anzunehmen.

So weit die rechtliche Seite; wie Du Dich diesbezüglich mit Deinem Arbeitgeber auseinandersetzt, ist eine andere Frage, denn "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft sehr verschiedene Dinge!

" nur Stundenlohn von 8,50€.. Arbeit nach Abruf."

Das heißt wenn keine Arbeit = Pech gehabt.

Du darfst bis 450,- Euro verdienen und wirst nach Stunden bezahlt, Arbeit nach Abruf bedeutet soviel wie, wenn ich Arbeit habe rufe ich dich an, wenn nicht dann nicht.

Es kommt oft darauf an, was im Arbeitsvertrag steht.

Ich denke in deinem Fall werden nur die gearbeiteten Stunden bezahlt ...

 

LG