Muss mich mein Arb.geber bei dem 450€ Job trotzdem bezahlen auch wenn ich nicht gearbeitet habe weil
die Firma gerade keine Aufträge rein bekommt? Im Arbeitsvertrag sind keine wöchentlichen oder monatlichen Arbeitsstunden festgeschrieben, nur Stundenlohn von 8,50€.. Arbeit nach Abruf. Ich hätte ja gerne gearbeitet und habe des öfteren nachgefragt ob es denn was zu tun gibt, Dies wurde aber immer verneint. Ich muss ja auch meine Miete zahlen.
3 Antworten
Du hast in einem Kommentar schon den richtigen Paragraphen angegeben: es ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG§ 12 "Arbeit auf Abruf"; dort heißt es in Abs. 1 Satz 3f:
Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.
Mit anderen Worten:
Auch wenn der Arbeitgeber Deine Arbeitsleistung nicht abruft, bist Du auf jeden Fall trotzdem für mindestens 10 Stunden zu bezahlen!
Ruft er Deine Arbeitsleistung nicht ab, gerät er nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" in den Annahmeverzug; wenn er Deine Arbeitsleistung nicht abruft, weil nicht genug Arbeit vorhanden ist, gehört das zu seinem Betriebsrisiko, dass er nicht auf Dich abwälzen darf.
Die Zuweisung von Arbeit an den Arbeitnehmer gehört zu den arbeitsvertraglichen Hauptpflichten des Arbeitgebers; tut oder kann er das nicht, verstößt er dagegen, auf ein "Verschulden" des Arbeitgebers kommt es dabei nicht an.
In dem Paragraphen heißt es:
Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
Kurz:
Du musst also so bezahlt werden, als hättest Du gearbeitet, und musst die tatsächlich nicht gearbeitete Zeit auch nicht nachholen!
Das gilt nur dann nicht, wenn durch diese Vorschrift der Betrieb in seiner Existenz bedroht wäre (in Zusammenhang mit einem Minijob ist das aber kaum anzunehmen.
So weit die rechtliche Seite; wie Du Dich diesbezüglich mit Deinem Arbeitgeber auseinandersetzt, ist eine andere Frage, denn "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft sehr verschiedene Dinge!
Wenn er Dir "so" kommt, solltest Du ihm Deine Rechnung aufmachen:
Wenn es keine vertraglichen Ausschlussfristen (arbeitsvertraglich mindestens 3 Monate, tarifvertraglich mindestens 1 Monat) gibt, nach deren Verstreichen ab Entstehen/Fälligkeit Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen sind, hast Du nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist" 3 Jahre Zeit, Deine Forderungen geltend zu machen - für Forderungen z.B. aus 2015 bis zum 31.12.2018.
" nur Stundenlohn von 8,50€.. Arbeit nach Abruf."
Das heißt wenn keine Arbeit = Pech gehabt.
und du kennst dich da mit der Thematik aus oder wie? ich war heute beim Arbeitsgericht und die meinten dass mich der Arbeitgeber mit 10 Stunden wöchentlich bezahlen muss laut §12 Arbeitsgesetz. Ich frage hier noch mal zur Sicherheit nach.
ja natürlich, hier:
http://www.arbeitsrecht.org/gesetze/tzbfg/#tzbfg12
außerdem ich auch noch gut zu wissen dass man bei einem 450€ Job sehrwohl auch mal mehr als 450€ verdienen kann, es darf nur im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 450€ sein.
@ Kirschkerze:
Wenn Du "Recht" als eines Deiner Themen angibst, Dich auch zu arbeitsrechtlichen Fragen gelegentlich mit Antworten beteiligst, solltest Du wissen, dass es sich um das Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" handelt!!!
und das mit den 10 Stunden bezahlen müssen gilt auch bei einem 450€ Job? Könnte der Arbeitgeber nicht zahlen um mich nächsten Monat bis 900€ arbeiten lassen und damit argumentieren dass bei einem 450€ Job der Jahresdurchschnitt von 450€ pro Monat nicht überschritten werden darf?
@ lalala321q:
Die gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für einen Minijob!
Bei der Einkommengrenze von 450 € kommt es aber nicht alleine auf den Jahresdurchschnitt an, sondern auf das regelmäßige monatliche Einkommen, das 450 € nicht überschreiten darf.
Überschreitungen sind "vorübergehend" erlaubt - und das bedeutet konkret: für maximal 3 Monate. Die Beschränkung gilt nur dann nicht, wenn das regelmäßige monatliche Einkommen niedriger liegt und durch die Überschreitung das erlaubte Jahreseinkommen nicht überschritten wird.
Informationen speziell zu den Einkommengrenzen und den Überschreitungen findest Du hier auf der Seite der Minijob-Zentrale: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_450_euro_minijob/02_verdienstgrenzen/node.html
@ Kirschkerze:
Deine Antwort ist vollkommen falsch!
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ok, hier auch für dich: http://www.arbeitsrecht.org/gesetze/tzbfg/#tzbfg12
außerdem ich auch noch gut zu wissen dass man bei einem 450€ Job sehrwohl auch mal mehr als 450€ verdienen kann, es darf nur im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 450€ pro Monat sein.
Du darfst bis 450,- Euro verdienen und wirst nach Stunden bezahlt, Arbeit nach Abruf bedeutet soviel wie, wenn ich Arbeit habe rufe ich dich an, wenn nicht dann nicht.
Es kommt oft darauf an, was im Arbeitsvertrag steht.
Ich denke in deinem Fall werden nur die gearbeiteten Stunden bezahlt ...
LG
ich war heute beim Arbeitsgericht und die meinten dass mich der Arbeitgeber mit 10 Stunden wöchentlich bezahlen muss laut §12 Arbeitsgesetz. Ich frage hier noch mal zur Sicherheit nach.
So ganz mit den maximal 450€ stimmt das auch nicht. Laut Gesetz darf der Jahresdurchschnitt bei einem geringfügigen Job nicht mehr als 450€ pro Monat betragen. D.h. wenn mal weniger verdient wird. z.B. 300 € darf dann an anderen Monaten mehr verdient werden. z.b. 500€.
@ nundenn:
Deine Antwort ist falsch!!
ja, mit dem letzten Satz hast du da auch vollkommen Recht. Nachdem ich meinen Arbeitgeber heute telefonisch davon in Kenntniss gesetzt habe dass auch wenn ich diesen Monat nicht gearbeitet habe er mich trotzdem mit 10 Stunden pro Woche bezahlen muss hat er sofort zu mir gesagt dass meine Kündigung heute noch raus geht... Naja, aber vielleicht besser so, ich hab auch schon den nächsten Job in Aussicht wo es sicher was zu tun gibt, bei meiner alten Firma sind für den den nächsten Monat auch noch keine Aufträge in Aussicht.
Vielen Dank für deine Antwort!