Wem gehört die Garage?
Hallo zusammen.
Ich wohne in einem mehrfamilienhaus mit eigentumswohnungen. Dieses wurde damals so gebaut dass zu jeder Wohnung eine Garage dazu gehört.
Jetzt ist es so dass wir als Mieter in die Wohnung eingezogen sind. Die Garage aber nicht dazu bekommen haben da sie an eine fremde Person welche nicht hier im haus wohnt vermietet ist. Ist auxh nixht im vertrag aufgeführt. Beim Einzug benötigten wir beide keine Garage . (Vermieter ist also privat)
Da wir jetzt aber beide beruflich gezwungen sind jeweils ein Auto zu besitzen würden wir diese doch eigentlich zur Wohnung dazugehörige Garage haben. Da die parksituation auf der Strasse teilweise sehr prikär ist.
Meine Frage auf die ich heraus will ist ob ich als Mieter, der eigentlichen Wohnung zu der die Garage gehört, ein Anrecht/vorrecht darauf habe. Darf der Vermieter diese Garage fremdvermieten obwohl ich diese als wohnungssmieter in Anspruch nehmen möchte? Gibt es dort ggf ein Gesetz oder Regelung für auf die ich mich berufen kann?
Vielen Dank schonmal im voraus.
LG
Mo
14 Antworten
Der Vermieter darf Wohnung und Garage selbstverständlich an verschiedene Vertragspartner verieten.
Das Gesetz, das dazu passt, nennt sich "Vertragsfreiheit".
Kurzum: nein, Du hast kein Anrecht auf die Garage. Selbstverständlich bleibt es Dir unbenommen, Deinem Vermieter gegebenüber Dein Interesse zu bekunden, falls der jetzige Garagenmieter mal kündigt oder der Vermieter diesem den Vertrag kündigen will.
Der Vermieter kann die Garage vermieten an wen er möchte.
Wenn in deinem Mietvertrag nichts von der Garage steht-bezahlst du ja auch nicht.
Du kannst nachfragen (Fragen kostet nichts)
Lg
Da Ihr keine Garage im Vertrag stehen habt, gehört sie auch nicht zur Mietwohnung. Wie was damals gekauft wurde, ist jetzt nicht relevant. Wenn Du ein Auto mit Anhänger kaufst, kannst die Teile auch einzeln wieder verkaufen oder verleihen.
Nein, es gibt kein Anrecht darauf. Das ist Privatsache des Vermieters. Ihr könntet höchstens mal den Vermieter ansprechen und höflich frage, ob ein Möglichkeit bestünde, dass ihr die Garage bekommen könntet. Dann müsste der Vermieter dem Garagenmieter kündigen. Und der könnte sich vielleicht auch dagegen wehren.
Und der könnte sich vielleicht auch dagegen wehren.
Deine Anwort ist grundsätzlich richtig, bis auf den oben aufgeführten Satz. Bei Garagen besteht kein Mieterschutz wie bei Wohnungen.
Zum Glück ist ein Dach überm Kopf in unserem Rechtssystem für Autos noch nicht so schützenswert wie für Menschen. Das kann sich in einer entfesselten Konsumgesellschaft aber natürlich morgen ändern. Wäre Dobrinth noch Verkehrminister vielleicht sogar schon heute.
Die Garage gehört dem Vermieter und er kann damit machen was er will. Wenn er sie euch nicht mit vermietet hat dann steht es ihm frei sie jemand anderem zu vermieten, da könnt ihr nichts dagegen machen.