Falsche Beschuldigung DIebstahl

6 Antworten

Deine Aussage zu Protokoll geben, sobald Du vorgeladen wirst, wobei Du als Beschuldigter auch nichts aussagen musst, Anwalt wäre eine Möglichkeit, ansonsten muss dir der Staatsanwalt beweißen das Du schuldig bist.

Dermiok 
Beitragsersteller
 17.09.2013, 16:56

Und was hältst du von einer gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung hilfreich oder eher nicht?

FragaAntworta  17.09.2013, 16:58
@Dermiok

Nicht sehr hilfreich, gegen wen soll sich die Richten? Gegen den Staatsanwalt? Anscheinend gibt es einen Anfangsverdacht und der Staatsanwalt geht dem nach, je nachdem wird er sich erhärten oder fallengelassen.

Dermiok 
Beitragsersteller
 17.09.2013, 16:59
@FragaAntworta

Ne gegen die Person die Anzeige gemacht hat

FragaAntworta  17.09.2013, 17:03
@Dermiok

Bringt nichts, ich würde es lassen.

bigsur  17.09.2013, 17:46
@Dermiok

Du weißt doch gar nicht, wer die gemacht hat oder?

Wie kommt denn der Verdacht auf?

Ist das eine vollkommen willkürliche Anschuldigung oder hast du dich zur Tatzeit in der Nähe aufgehalten?

Natürlich kannst du was dagegen machen. Geh mit deinen Eltern (je nachdem wie alt du bist - also über 18 -auch alleine) zu einem Anwalt und geh mit dem dagegen vor.

Einspruch erheben ! Stimmen die Daten überein ? Garantiert gibt es eine Telefonnummer an die du dich wenden kannst. Wenn du so nicht weiterkommst Anwalt einschalten.

Ist das eine Anhörung oder was schreiben sie ?

bigsur  17.09.2013, 17:45

Einspruch gegen einen Brief? Wie geht das?

Da ist sicher ein Anhörungsbogen o. a. dabei. Du wirst deine Position darstellen müssen. Denke daran, dass du dann möglichst logisch (und fehlerfrei) scheibst, sonst hast du von Anfang an schlechte Karten! Den Text von einem Fachmann durchlesen lassen!

bigsur  17.09.2013, 17:54

Was ist denn ein Fachmann für Texte? Sein, auf Rechtschreibung kommts da nicht so an, eher auf den Sachverhalt.

Dermiok 
Beitragsersteller
 17.09.2013, 17:01

Ne ist leider nicht dabei soll so eine Stellungnahme schreiben

bigsur  17.09.2013, 17:49
@Dermiok

Stellungnahme ist Anhörung... Schreib einfach, was aus deiner Sicht los war, oder laß es bleiben. Du kannst als Beschuldigter auch einfach gar nix äußern.

In den USA heißt es aber: Silence is guilty... und wer unschuldig ist, verteidigt sich.

Einfach die Wahrheit sagen, ggf. einen Anwalt hinzuziehen. Aber dafür gibt es die Staatsanwaltschaft ja nun mal, um zu ermitteln.