Falschalarm ausgelöst was sind die Folgen?

3 Antworten

Du hast ja nicht absichtlich einen Alarm ausgelöst. Ich bezweifle, dass du den Einsatz bezahlen mußt. 

Wenn die Tür nicht beschädigt wurde, kommt wohl auch keine Sachbeschädigung in Frage. 

Du wirst für sämtliche Kosten des Alarms haften müssen. 

An eine Strafbarkeit glaube ich nicht. Zwar ist der Missbrauch von Notrufen (§ 145 StGB) strafbar, aber dafür bedarf es des Vorsatzes, der hier offenbar nicht vorliegt. 

Für einen Falschalarm kommen die Einsatzkosten der Polizei auf dich zu sowie Schadenersatz für den Betrieb für die Wiederinbetriebnahme der EMA.

Außerdem kommt der § 145 StGB "Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln" als Straftatbestand in Frage. Gibt mit Glück einen Satz Sozialstunden.

 
furbo  21.06.2017, 10:20

An einen strafbaren Missbrauch von Notrufen glaube ich nicht. Wer aus Wut gegen eine Tür schlägt, hat nicht gleichzeitig den für eine Strafbarkeit erforderlichen Vorsatz, den Notruf auszulösen. 

Die komplettem Kosten wird er aber übernehmen können.