Hausverbot - wie funktioniert das?
wenn man hausverbot wegen diebstahls hat, gilt das dann nur für die eine filiale wo geklaut wurde oder deutschlandweit? (H&M, REWE, OBI, Penny, Netto, etc)
inwiefern könnte man auffliegen wenn man in einer filiale in einem anderen stadtteil einkauft?
12 Antworten
Das Hausverbot gilt in genau dem Umfang und für die Dauer wie es im entsprechenden Einzelfall verhängt wurde und kann demnach je nach unternehmen und Grund unterschiedlich ausfallen.
Bei Ladendiebstahl füllen die großen Ketten i.d.R. eine vorgefertigte Ladendiebstahlanzeige aus. Dort steht die Dauer und der Geltungsbereich, meist für sämtliche Filialen des Unternehmens, da es keinen Sinn macht es für eine einzelne Filiale auszusprechen, wenn man dann im nächsten Laden weiter klaut.
Bei privat geführten Läden gilt es meist nur für das jeweilige Geschäft, bzw. für weitere Geschäfte des jeweiligen Inhabers (z.B. Edeka).
Hausverbote können aber auch mündlich ausgesprochen und sind genauso rechtswirksam und es gilt das was ausgesprochen wurde. Das kann z.B. der Fall sein wenn sich jemand nicht entsprechend benimmt oder aus anderen Gründen unerwünscht im Geschäft ist.
Wenn man trotz bundesweitem Hausverbot in eine andere Filiale geht ist es sicherlich schwer erwischt zu werden, aber gerade bei großen Ketten kommt es oftmals vor, daß Mitarbeiter in verschiedenen Filialen kurzzeitig aushelfen (bei Krankheit etc.) oder aus sonstigen Gründen versetzt werden. Wenn man dann aber wiedererkannt wird, hat man u.U. ein gewaltiges Problem:
Wer in die (...) Geschäftsräume (...) widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§123 Abs.1 StGB
Ach und übrigens, wer sich nichts zu Schulden kommen lässt, braucht sich mit dieser Frage gar nicht erst auseinandersetzen...
Wenn Du in einer Filiale "erwischt" worden bist, dann wissen das die anderen Filialen natürlich nicht. Solltest Du aber in einer anderen Filiale wieder ertappt werden, hast Du ein Problem, und zwar ein ganz gewaltiges. Dann ist nämlich der "Hausfriedensbruch" komplett. Ich würde Dir aber empfehlen in die Filiale zu gehen, in der Du erwischt worden bist und dort den Filialleiter reumutig um Entschuldigung zu bitten. In aller Regel nimmt er dann auch das Hausverbot zurück, und die Sache ist dann damit erledigt. Aber: "künftig dann auf die Finger aufpassen !!!".
Es kommt darauf an, was bei Erteilung des Verbots angegeben wurde. Normalerweise gilt es für die Filiale, in der man erwischt wurde. Aber oft gilt es auch generell. Wenn Du z. B. bei Aldi erwischt wurdest und man ein Hausverbot generell für Aldi ausspricht, darfst Du nirgends rein, sonst ist es Hausfriedensbruch nach § 123 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html. Allerdings ist das nur sehr schlecht zu kontrollieren. Aber wenn man sich nicht an das Verbot hält und wird erwischt, wird es richtig unangenehm und kann sogar zu einer Haftstrafe führen.
was ist den wenn der Mitarbeiter nur sagt du hast Hausverbot !Ich habe nichts geklaut ....nur mit dem Mitarbeiter guter Freund gestritten kann er da was machen ?
Das kommt darauf an wo man geklaut hat. Bei Discountern oder Supermärkten wird in aller Regel ein Hausverbot ausgesprochen, welches für alle Filialen Gültigkeit hat. Wenn du in einem Kaufhaus etwas klaust, dann wird gegen dich ein Hausverbot über einen gewissen Zeitraum verhängt. Betrittst du innerhalb dieses Zeitraumes das Geschäft doch und wirst erkannt, dann hast du Hausfriedensbruch begangen der sicher zu einer Anzeige führt.Ich frage mich immer wieder, warum manche sich des Diebstahls schuldig machen ? Wird man erwischt, dann ist das doch unangenehm. Bei Kindern vorallem für die Eltern. Deshalb sei ehrlich, bezahle die Sachen, die du brauchst und du hast keine Probleme.
Mir ist das gerade passiert mit dem Hausverbot. Allerdings habe ich nicht geklaut, zumindest nicht bewusst. Kann einer Hausfrau, die ständig und viel einkauft in 30 Jahren durchaus mal passieren, dass etwas im Wagen oder im Korb, den man in der Armbeuge trägt, vergessen geht. Deswegen finde ich es nicht richtig, dass hier die gleiche Strafe (50,- Euro + 1 Jahr Hausverbot) verhängt wird, wie bei jemandem der ganz offensichtlich mit Absicht gestohlen hat. Problem ist natürlich der Nachweis...
Huhu,
Hausverbot hat man nur in dem Laden wo man erwischt wurde nicht aber in anderen Filialen! Und das für 1 oder 2 Jahre
lg
Jap! zu hundert pro
danke!!
Sei dir nicht ZU sicher! Mein Hausverbot hat damals ganz klar für ALLE Filialen der Kette gegolten! Das hab ich sogar noch schriftlich!
Ist ja auch richtig so, es gilt das, was in der Mitteilung stand, das betrifft sowohl die Dauer als auch den Gültigkeitsbereich. Wie Schlappentiger schon schrieb, ist es natürlich schwer zu kontollieren, wenn man eine andere Filiale betritt, wenn man dort dann allerdings wieder auffällig wird kommt das mit dem Hausverbot sehr schnell raus.
bist du dir hundertpro sicher?:)