Falsch abbiegen in der Probezeit?
Ich wurde heute von der Polizei angehalten, da ich über eine durchgezogene Linie gefahren bin um abzubiegen. Ich habe direkt vor Ort 10€ Verwarngeld bezahlt. Meine Frage ist jetzt ob es Auswirkung auf meine Probezeit hat (ob es ein B oder A Delikt ist) oder ich mit nichts weiterem zu rechnen habe ?
4 Antworten
moin bin heute in eine strasse gefahren wo ich nicht darf wurd von der polizei angehalten und die meinten das wäre ein b verstoss bin in der probezeit was passiert nun??
Das ist der Delikt von dem du mehrere haben darfst (Weis gerade nicht ob das A oder B ist)
Solange du nicht noch einmal auffällst hat das keine Auswirkungen ;D
keine Ahnung ;D Ich hatte damals einen, aber keine Post! Nur diesen Schnipsel von der Polizei
Dieses kleine "Knöllchen" ist für die Probezeit irrelevant.
Naja nicht ganz. Jetzt darf er sowas nicht mehr ohne Konsequenzen machen.
Hab im Bußgeldkatalog nachgeschaut. Es passiert gar nichts weiter. Die 10 Euro sind alles.
Nur wenn du noch mal in deiner Probezeit sowas machen würdest, würde sich die Probezeit um 2 Jahre verlängern und du müsstest an einem Aufbauseminar teilnehmen. Achso und es ist ein B Verstoß. A-Verstöße sind schwerwiegender.
Nur wenn du noch mal in deiner Probezeit sowas machen würdest, würde sich die Probezeit um 2 Jahre verlängern
Nein, auch dann nicht.
Bedingung für Probezeitmaßnahmen ist immer auch der Punkt,
den gibt es aber erst bei Bußgeldern ab 60€ aufwärts.
Kannst du mir bitte deine Quelle dazu nennen?
Meine ist diese:
https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/
Deine?
Ich nehme einfach Deine Quelle.
Da steht:
"Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht"
Um genauer zu werden:
Sieh in den §2a des StVG, dort ist geregelt wann Probezeitmaßnahmen ergriffen werden.
Wichtigster Teilsatz:
"(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist"
Das Fahreignungregister sitzt in Flensburg, ein Eintrag ist ein Punkt.
Das Problem ist ich musste schon einmal ein verwarngeld zahlen aber habe nie irgendwie Post bekommen das ich 1 B Delikt habe. Schicken die bei 1 B Delikt überhaupt schon Post ?