Darf ein Steuerberater für sich Werbung machen?
Und falls ja, inwiefern (Flyer, Website, etc.)?
6 Antworten
Sie dürfen informieren, aber keine Werbung machen. Das ist in dem Standesrecht genau formuliert. Ähnliche Vorschriften gelten für Ärzte und Anwälte. So dürfen sie z. B. im Internet keine Werbung machen.
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/29-07-2009-bgh-i-zr-77-07.html
Das ist im Steuerberatungsgesetz geregelt
Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 8 StBerG
Werbung
(1) Auf eigene Dienste oder Dienste Dritter zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen darf hingewiesen werden, so weit über die Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet wird.
(2) Werbung, die auf die Erteilung eines Auftrags zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im Einzelfall gerichtet ist, ist verboten.
Hallo HerrBaer,
Steuerberater dürfen sich und ihre Leistungen darstellen, allerdings ohne werbliche Aussagen. Dies kann z. B. im Rahmen von Suchmaschinenwerbung (Google AdWords) geschehen, die bereits von vielen Steuerberatern betrieben wird. Hier kann man sich gezielt an Personen mit Interesse an Steuerberatung (oder einer artverwandten Dienstleistung) wenden, ohne aktiv "Werbung" zu betreiben.
Du darfst Werbung machen allerdings keine Berufswidrige! ;-)
Also bei der Werbung unbedingt an die Fakten halten. Ich berate dich auch gerne wenn du Fragen hast.
VG, Robert
Raimond hat die richtige Stelle zitiert. Im Internet darf man als StB über seine Dienste sachlich aufklären, man muß allerdings gewisse Formvorschriften beachten...