Fahrzeugschaden bei Schulwegunfall

6 Antworten

Die Behandlungskosten werden von der GUV übernommen. Den Schaden am Fahrzeug darfst Du selbst tragen. Tip: Falls für Dich eine private Unfallversicherung besteht, solltest Du auch dieser umgehend den Unfall (vorsorglich) melden, denn falls sich ein bleibender Körperschaden als Unfallfolge ergeben sollte (hoffentlich nicht!), könntest Du dort ggfs. Leistungen erhalten. Eine private Unfallversicherung müsste dann unabhängig davon, ob anderweitig Leistungen erbracht werden, vetragsgemäß zahlen.

Wenn es auf dem Heimweg von der Schule war und du schulpflichtig bist, zahlt der Gemeindeunfallverband (GUV), d.h. du musst bei deinem Klassenlehrer eine kurze Unfallschilderung angeben (keine Angst, das ist nix Schlimmes oder Langwieriges), wissen musst du dazu den Namen & Adresse des behandelnden Arztes und deine Krankenversicherung.

allesundnichts  31.08.2011, 22:12

Muss man da nicht vorher schon Mitglied sein? Denke eher das eine private Unfallversicherung sowas bezahlt

Ascocenda  31.08.2011, 22:23
@allesundnichts

Nein, der GUV versichert alle Lehrer und Schüler auf dem Weg zur Schule, in der Schule und auf dem Heimweg. Wenn du's der privaten Unfallversicherung meldest, wird sie dich wieder an den GUV verweisen. Die private ist zuständig für alles andere (Unfall am Nachmittag),

Eichbaum1963  31.08.2011, 22:25
@Ascocenda

Ob die aber den Fahrzeugschaden übernehmen?

Ascocenda  31.08.2011, 22:28
@Eichbaum1963

Das weiß ich leider nicht. Die Arztkosten auf jeden Fall. Die Unfallmeldung über den GUV ist halt sachlich so vorgeschrieben, es ist nicht so, dass du dir aussuchen kannst, an wen du es meldest. Ich wünsche dir jedenfalls guten Ausgang.

suzisorglos  31.08.2011, 23:39
@Ascocenda

Die private Unfallversicherung würde hier zusätzlich leisten, unabhängig davon, ob z.B. die GUV zahlt - sie verweist also nicht an die GUV! Fraglich ist hier, inwieweit ein versicherter Schaden vorliegt - das hängt von der Vertragsgestaltung ab.

Die Schule ist doch nicht schuld daran wenn du n Unfall baust. Eigenverschulden also wirst du s wohl selber zahlen müssen. Wenn dir jemand reingefahren wäre würds anders aussehen.

Nein. Du hast den Unfall selbst verschuldet und mußt die Kosten für das Rad selber tragen.

Warum sollte die Schule etwas bezahlen wenn Du zu schnellfährst und Dich auf die Nase legst.

Merke :

wenn 50 Km/h erlaubt sind heißt das noch lange nicht dass man eine scharfe Kurve auch mit 50Km/h fahren kann.