Fahrzeugbrief nach Tod des Halters nicht auffindbar
Meine Oma ist vor kurzem verstorben.Meine Mama ist ihr einziges Kind und damit Erbin.Sie möchte mir das Auto gern geben.Leider konnten wir bisher den Farzeugbrief nicht finden und ein neuer ist nur über die Erbbescheinigung,die noch nicht vorhanden ist,zu beantragen. Ist es möglich,dass ich das Auto bis der Fahrzeugbrief auftaucht über die noch bestehende Versicherung und Zulassung meiner Oma zu fahren?
4 Antworten
Ist es möglich,dass ich das Auto bis der Fahrzeugbrief auftaucht über die noch bestehende Versicherung und Zulassung meiner Oma zu fahren?
Ja. Die Versicherung geht auf die Erben über. Es können sogar Schadensfreiheitsrabatte übernommen werden. Das ist allerding durch die Zeit begrenzt durch die der neue Versicherungsnehmer den Führerschein hat. Sie sollten die Versicherung aber anrufen und ggf. das Mindestalter herabsetzen. Außerdem sollte sie überlegen, auf wen die Versicherung/ die Rabatte übertragen werden sollen. Auch das sollten sie mit der Versicherung besprechen.
Das kommt auf die Versicherung deiner Oma an. In manchen Versicherungen gibt es eine Klausel, die besagt dass nur der Fahrzeughalter oder nur ein bestimmter Personenkreis(zum Beispiel Fahrer über 23, die mindestens 5 Jahre den Führerschein haben usw.) fahren darf. Das solltest du vorher herausfinden.
Dann stellen doch die Zulassungsstellen Ersatzbelege aus (über das Kraffahrtbundesamt) und gut ist. Vielleicht ist die Kiste aber auch nur nicht bezahlt und das Ding liegt bei der Bank!
woher weiss deine mutti denn, dass sie erbin ist, wenn auch die erbbescheinigung nicht vorhanden ist?