Fahrzeug verkaufen ohne Fahrzeugschein?
Hallo, folgende Frage: Meiner Mitbewohnerin wurde am Dienstag das Auto zwangsstillgelegt. Ich glaube wegen fehlendem Versicherungsschutz. Der Außendienstler hat also am Dienstag die Plaketten entwertet und den Fahrzeugschein an sich genommen. Nun hat sie das Auto ohnehin nicht mehr benutzt und hat es sowieso verkaufen wollen.Einen Käufer dafür hat sie, der das Fahrzeug am Wochenende wohl via Kurzzulassung überführen will. Nun fragen wir uns gerade was mit dem eingezogenen Fahrzeugschein ist. Braucht der Käufer den um das Auto später auf sich definitiv zulassen zu können, oder bekäme er ohnehin einen neuen? Ich hab absolut keine Ahnung. Besaß noch kein Auto :-)
7 Antworten
Der Fahrzeugbrief ist ausschlaggebend.
Nachdem auf dem Fahrzeugschein das aktuelle Kennzeichen abgedruckt ist, bekommt der neue Eigentümer bei Anmeldung des Fahrzeugs sowieso einen neuen Fahrzeugschein.
Der Fahrzeugschein ist nur für den aktuellen Eigentümer relevant. Zum Verkauf ist der Fahrzeugbrief notwendig. Der wird dann umgeschrieben auf den neuen Eigentümer und der erhält dann einen neuen Fahrzeugschein, den er dann beim Fahren mitführen sollte.
Wenn der Fahrdeutschen eingezogen wurde, ist das kein Problem, denn sie hat ja noch den FahrzeugBrief mit welchen sie das Auto verkaufen kann. Der Käufer bekommt bei niederzulassen einen neuen Fahrzeugschein. Nur wenn sie auch keinen Brief mehr hat, wird es kompliziert.
Der Fehler war, dem Außendienstler den Fahrzeugschein mitzugeben. Der Fahrzeugschein wird bei einem Verkauf nicht unbedingt gebraucht. Wichtig ist der Brief. Ich hoffe, dass für den Einzug des Scheines eine Empfangsbestätigung ausgestellt wurde. Dann kann dem Käufer bewiesen werden, dass er eingezogen wurde.
LG
Der Käufer bekommt ja den KFZ-Brief und dann kann er sich einen neuen Kfz-Schein ausstellen lassen